Erstellt am 22.05.2007 um 19:41 Uhr von BMW
@DerBäcker
Er muß neu gewählt werden
gesetzt den Fall das der Stellvertreter sich wählen lassen will müsste dieser erst zurück treten.
Erstellt am 22.05.2007 um 21:10 Uhr von Der alte Heini
Es muss ein neuer Betriebsratsvorsitzender gewählt werden.
Der stellv. Vorsitzende rückt NICHT automatisch nach.
Erstellt am 22.05.2007 um 23:31 Uhr von peters
BMW,
"gesetzt den Fall das der Stellvertreter sich wählen lassen will müsste dieser erst zurück treten."
Wieso? Falls er sich zur Wahl des BRV stellt und gewählt wird, ist er automatisch kein Stellvertreter mehr. Bis aber neu gewählt wird, vertritt er den alten BRV.
Erstellt am 23.05.2007 um 11:11 Uhr von DerBäcker
Alles klar. Ich bedanke mich für die schnelle Antwort !!!