Erstellt am 18.06.2013 um 11:55 Uhr von Stefaniewolf
Hallo!
Dir steht es frei zur Betriebsversammlung zu gehen. Du hast die Wahl
Erstellt am 18.06.2013 um 12:15 Uhr von arkalus
gehst du jedoch nicht hin, muss in der zeit natürlich gearbeitet werden ;)
Erstellt am 18.06.2013 um 15:58 Uhr von mitleserinnenn
Arbeiten aber nur bei den Pflicht Betriebsversammlungen die während der Arbeitszeit stattfinden. Nicht bei den zusätzlichen außerhalb der Arbeitszeit.
Erstellt am 19.06.2013 um 00:15 Uhr von tobistef
Betriebsversammlung ist keine Pflicht. Aber die Betriebsversammlung ist Arbeitszeit, ob innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit.
Außerhalb der Arbeitszeit werden dir die Stunden der Dauer der BV gutgeschrieben.
Mehr nicht!