Dürfen Leiharbeiter auf Betriebsversammlung
Folgende Frage haben Leihareiter das Recht auf derBetriebsversammlung zu erscheinen und muss der Lohn dann weitergezahlt werden ?
Community-Antworten (1)
17.09.2010 um 01:33 Uhr
JA , § 14 Abs.2 AÜG
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