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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann der Arbeitgeber bei Schichtwechsel die Zahlung für

S
Silke
Jan 2018 bearbeitet

Ein MA hat, wegen Personalausfalls in der Nachtschicht, während seiner laufenden Spätschicht in die Nachtschicht gewechselt. Durch den Wechsel fehlt dem MA 1 Schicht, weil von Freitag auf Samstag keine Nachtschicht erfolgt, d.h. Montag - Spätschicht, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag - Nachtschicht. Der Arbeitgeber weigert sich die fehlende Schicht zu zahlen, mit dem Argument der MA habe genug Überzeit angespart um sich für die fehlende Schicht (schließlich habe er bereits ab Freitagmorgen frei) aufzufüllen. Wie können/sollen wir uns verhalten?

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Community-Antworten (4)

N
nicoline

14.06.2013 um 12:17 Uhr

Gibt es einen Dienstplan?

S
Silke

14.06.2013 um 12:21 Uhr

Ja, es gibt einen Schichtplan.

G
gironimo

14.06.2013 um 12:27 Uhr

Ihr solltet Eure Mitbestimmung ausschöpfen und Schichtplänen, die derartige Minuszeiten verursachen nicht zustimmen. Grundsätzlich wäre es natürlich besser, wenn Ihr bei Eurer Arbeitszeit-BV auch Regelungen für derartige Konfliktfälle und dem Umgang mit +/- Zeiten mit verhandelt und vereinbart.

Vielleicht ein Anlass, es jetzt zu tun.

P
Petrus

14.06.2013 um 12:55 Uhr

Ein MA hat, wegen Personalausfalls in der Nachtschicht, während seiner laufenden Spätschicht in die Nachtschicht gewechselt.

Euch und Eurem Chef ist klar, dass ein solcher Wechsel der vollen Mitbestimmung des BR unterliegt? Und dass der BR die Zustimmung zu solchen kurzfristigen Schichtwechseln auch verweigern kann, selbst wenn der MA dies freiwillig macht? Und dass es zudem zukünftig schwierig werden dürfte, solche Freiwillige zu finden, da der BR auf der nächsten Betriebsversammlung natürlich darüber berichten wird, dass man als MA bei einem freiwilligen Schichtwechsel wegen Personalmangel in der anderen Schicht bedenken muss, ob man vielleicht am Ende der Woche Minusstunden hat...

Was man sonst machen könnte, so dem kein Tarifvertrag entgegensteht: Der Kollege verzichtet TEILWEISE auf die für diese Woche fälligen Nachtzuschläge, hat dafür aber keine Minusstunden (kriegt also die fehlende Schicht bezahlt). (nach §6(5) ist auch ein "Nachtzuschlag" in Form freier Tage möglich) Wobei ich dann immer noch der Betriebsversammlung darüber berichten würde - so dass zukünftige Freiwillige in der Zukunft bedenken können, dass sie dann zwar einen freien Tag mehr haben, ihnen aber die steuerfreien Nachtzulagen flöten gehen...

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