Erstellt am 16.12.2020 um 11:58 Uhr von rtjum
Erstellt am 16.12.2020 um 13:33 Uhr von Kjarrigan
d.h. du sollst Nachtschicht und noch die Frühschicht machen?
2 x 8 Std?
Wenn da keine besonderen Zeiten drinstecken (.z.B. Bereitschaft Zeiten) sind 16 Std Arbeitszeit am Stück nicht erlaubt.
Erstellt am 16.12.2020 um 13:39 Uhr von takkus
@ Kjarrigan, ich lese es so: Nachtschicht von So auf Mo, Mo auf Di, Di auf Mi. Mittwoch Früh aus der Nacht in den Ausschlaftag und Donnerstag Früh in die Frühschicht.
Ansich hat der ArbG mit der Herausgabe des DP sein Weisungsrecht verbraucht. Ein Wechsel wäre nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich. Wo kein BR, da wissen wir ja, wird nicht drum gebeten sondern angewiesen. ist ein Betriebsrat vorhanden, ist die Mitbestimmung des BR einzuleiten und die Zustimmung einzuholen.