Schichtwechsel
Ich arbeite in einem schichtbetrieb mit drei schichtsystem früh spät nacht. Ichbefinde mich derzeit in der Nachtschichtwoche. Ich wurde heute informiert das ich nach drei tagen Nachtschicht heute nicht mehr gehen soll dafür aber donnerstag und freitag früh . ist das statthaft.
Community-Antworten (3)
16.12.2020 um 12:58 Uhr
habt ihr einen BR?
16.12.2020 um 14:33 Uhr
d.h. du sollst Nachtschicht und noch die Frühschicht machen? 2 x 8 Std? Wenn da keine besonderen Zeiten drinstecken (.z.B. Bereitschaft Zeiten) sind 16 Std Arbeitszeit am Stück nicht erlaubt.
16.12.2020 um 14:39 Uhr
@ Kjarrigan, ich lese es so: Nachtschicht von So auf Mo, Mo auf Di, Di auf Mi. Mittwoch Früh aus der Nacht in den Ausschlaftag und Donnerstag Früh in die Frühschicht.
Ansich hat der ArbG mit der Herausgabe des DP sein Weisungsrecht verbraucht. Ein Wechsel wäre nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich. Wo kein BR, da wissen wir ja, wird nicht drum gebeten sondern angewiesen. ist ein Betriebsrat vorhanden, ist die Mitbestimmung des BR einzuleiten und die Zustimmung einzuholen.
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