Kann der Arbeitgeber Schichtwechsel verlangen?
Hallo Wir arbeiten in einem 4 Schichtplan (Früh, Spät, Nacht, Tag) der vom BR genehmigt wurde. Kann der Arbeitgeber verlangen das zum Beispiel der Arbeitnehmer anstatt die Tagesschicht die Nachtschicht macht.
Community-Antworten (5)
10.02.2006 um 00:34 Uhr
Guten Abend Müller, das hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab. Wenn darin geregelt ist, dass ein Arbeitnehmer Schicht arbeitet und für alle Schichten zur Verfügung steht, kann der Arbeitgeber das verlangen. Trotzdem ist jeder Einzelfall zu prüfen. Gruß otto
10.02.2006 um 11:19 Uhr
Gemäß BetrVG § 87 Abs1 NR. 2 hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit. Ein mitbestimmter Schichtplan, und damit die Arbeitszeitregelung für die einzelnen Arbeitnehmer kann nicht einseitig vom Arbeitgeber verändert werden. (Fitting BetrVG § 87 Seite 1261 Rn 114)
10.02.2006 um 14:36 Uhr
mueller.b...ich lese die Anfrage so, dass grundsätzlich alle Schichten gearbeitet werden kann und sollte. Demententsprechend ist doch eher zu prüfen, ob der BR mit dieser BV dem AN einen Bärendienst erwiesen hat.
Und dann gibt es auch noch das Direktionsrecht!
11.02.2006 um 23:23 Uhr
Hallo Müller b Fitting? Seite 1261 Rn114 Was heist Fitting
12.02.2006 um 00:54 Uhr
Hallo Müller, ich entnehme Deiner Frage "Was heisst Fitting?", dass Du kein BR-Mitglied bist. Der Fitting ist ein Handkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, in welchem die gängige Rechtsprechung zu den einzelnen Paragraphen erläutert/aufgeführt wird.
@Kölner Deinen Antworten kann ich ja oft, aber nicht immer folgen! Kann denn eine BR-Genehmigung nur durch eine BV erfolgen? Ich meine nicht! Somit geht zumindest an dieser Stelle ein Punkt an Otto.
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