Erstellt am 09.02.2006 um 23:34 Uhr von otto
Guten Abend Müller,
das hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab. Wenn darin geregelt ist, dass ein Arbeitnehmer Schicht arbeitet und für alle Schichten zur Verfügung steht, kann der Arbeitgeber das verlangen. Trotzdem ist jeder Einzelfall zu prüfen.
Gruß otto
Erstellt am 10.02.2006 um 10:19 Uhr von mueller.b
Gemäß BetrVG § 87 Abs1 NR. 2 hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit. Ein mitbestimmter Schichtplan, und damit die Arbeitszeitregelung für die einzelnen Arbeitnehmer kann nicht einseitig vom Arbeitgeber verändert werden.
(Fitting BetrVG § 87 Seite 1261 Rn 114)
Erstellt am 10.02.2006 um 13:36 Uhr von Kölner
mueller.b...ich lese die Anfrage so, dass grundsätzlich alle Schichten gearbeitet werden kann und sollte.
Demententsprechend ist doch eher zu prüfen, ob der BR mit dieser BV dem AN einen Bärendienst erwiesen hat.
Und dann gibt es auch noch das Direktionsrecht!
Erstellt am 11.02.2006 um 22:23 Uhr von müller
Hallo Müller b
Fitting? Seite 1261 Rn114
Was heist Fitting
Erstellt am 11.02.2006 um 23:54 Uhr von Fayence
Hallo Müller,
ich entnehme Deiner Frage "Was heisst Fitting?", dass Du kein BR-Mitglied bist.
Der Fitting ist ein Handkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, in welchem die gängige Rechtsprechung zu den einzelnen Paragraphen erläutert/aufgeführt wird.
@Kölner
Deinen Antworten kann ich ja oft, aber nicht immer folgen! Kann denn eine BR-Genehmigung nur durch eine BV erfolgen? Ich meine nicht! Somit geht zumindest an dieser Stelle ein Punkt an Otto.