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Schichtwechsel

J
JESSYb.
Mai 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, kann ein Meister im laufenden zwei Schichtrythmus (Früh-/Spätschicht) von seinem MA verlangen, in einer Frühschichtwoche, einen Tag (Freitags ) zur Spätschicht anzutreten. Danke im Vorraus!

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Community-Antworten (5)

K
krambambuli

08.05.2021 um 10:21 Uhr

Wenn es keinen BR gibt, kann er viel .

K
kratzbürste

08.05.2021 um 10:22 Uhr

Die Frage wäre, ob das dann noch mit der 11-stündigen Ruhezeit hinkommt. Wahrscheinlich nicht.

K
Kjarrigan

10.05.2021 um 10:49 Uhr

"Die Frage wäre, ob das dann noch mit der 11-stündigen Ruhezeit hinkommt. Wahrscheinlich nicht"

Do - Frühschicht Fr - Spätschicht da liegt die Komplette Spätschicht am DO und die Frühschicht am FR dazwischen - das dürfte KEINE Probleme mit der Ruhezeit geben

R
rtjum

10.05.2021 um 12:51 Uhr

verlangen kann der AG quasi alles. die Frage ist was passiert wenn man dem Verlangen nicht nachkommt. Mit BR müsste der BR diese Änderung genehmigen. Ohne BR wirds evtl schwieriger aber auch hier muss der AG, m.M.n, billiges Ermessen berücksichtigen, also z.B. bei vorhandenen Terminen des Mitarbeiters keine Änderung.

§
§§Reiter

10.05.2021 um 14:33 Uhr

neben dem was schon geschrieben wurde ist auch die Frage WANN genau diese Anordnung kam. Es gibt zwar kein konkretes Gesetz, welches eine Vorankündigungsfrist für Dienstplanänderungen regelt, aber in der Rechtsprechung wird üblicherweise die Vorankündigungsfrist von 4 Tagen (bei Arbeit auf Abruf aus dem TzBfG) auch bei Dienstplanänderungen angenommen.

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