Nachrücker-Regelung
Leibe Forenmitglieder/innen, ich bitte um eure fachkundige Unterstützung bei einem Nachrückerproblem.
Wir sind im Betriebsrat alle zur selben Arbeitszeit beschäftigt. Sagen wir mal, täglich von 08:00 - 15:00 Uhr. Es wird nun eine BR-Sitzung einberufen die in dieser Zeit stattfindet. Nun haben wir einen BR-Kollegen/in der/die an diese Arbeitszeiten nicht gebunden ist, behauptet das so arbeitet nach freier Zeiteinteilung. Auf die Einladung zur BR-Sitzung teilt der/die Kollege/in mit, er/sie ist nicht krank und hat auch kein Urlaub er/sie ist privat verhindert. Kann ich jetzt einen Nachrücker einladen oder nicht. En wäre nämlich ein Beschluss zu verabschieden. Viele Grüße Alichss
Community-Antworten (14)
12.06.2013 um 13:13 Uhr
Hallo, ist der Kollege denn dauerhaft verhindert? Wenn ja, ist vielleicht nicht tauglich für den BR. Wenn es um eine Beschlußfähigkeit geht, würde ich sagen ein Ersatzmitglied zu bestellen.
12.06.2013 um 14:33 Uhr
Der BR Kollege muss erst mal selbst wissen ob er verhindert ist oder nicht. Er soll lediglich mitteilen ob er kommt oder verhindert ist ohne jegliche Begründung. Dann habt ihr es einfacher einen Nachrücker für den Termin zu laden. Der BRV ist nämlich nicht verpflichtet zu prüfen ob der BR wirklich verhindert ist.
12.06.2013 um 14:41 Uhr
"...ist vielleicht nicht tauglich für den BR..."
Gibts das auf Attest?
12.06.2013 um 14:44 Uhr
"Er soll lediglich mitteilen ob er kommt oder verhindert ist ohne jegliche Begründung. Dann habt ihr es einfacher einen Nachrücker für den Termin zu laden."
Dann wäre die Ladung eines Ersatzmitgliedes unzulässig!
12.06.2013 um 15:01 Uhr
Hallo Gratzi, Niemand,Kulum und Pjöng,
erst mal vielen Dank für eure Antworten.
Wirmachendas wie Niemand und Pjöng beschrieben haben.
Damit kann der Tread geschlossen werden!!!
Danke noch einmal, bis vielleicht zum nächsten Tread
Tschüß Alischaa
12.06.2013 um 15:02 Uhr
Es gibt auch noch die tatsächlichen und rechtlichen Verhinderungsgründe. Diese sagen das wenn es einem Mitglied nach Abwägung aller Umstände unzumutbar ist zur Sitzung zu kommen. Dies hätte der/die BRV ab zu wägen. Hält er es für unzumutbar, ist ein Ersatzmitglied zu laden.
12.06.2013 um 15:20 Uhr
"Wirmachendas wie Niemand und Pjöng beschrieben haben."
Niemand meint, er solle einfach ohne Begründung mitteilen, daß er verhindert ist und ihr ladet einfach einen Nachrücker Pjöng meint, wenn er einfach ohne Begründung mitteilt, er wäre verhindert, dürfte man kein Ersatzmitglied laden
und ihr macht es jetzt wie ?
12.06.2013 um 16:26 Uhr
Falls es irgendwie noch weiterhilft: §29 Abs2. Satz 5 BetrVG legt fest, dass Gründe für das Fernbleiben gegenüber dem BR-V anzugeben sind. Genau diese Info soll den BR-V in die Lage versetzen, zu entscheiden, ob hier ein Verhinderungsfall vorliegt und ein EM zu laden ist oder nicht.
Im Übrigen ist doch die angesprochen Situation mit den unterschiedlichen Arbeitszeiten (Beginn, Ende) ein Thema für den BR im Sinne des §87 Abs.1 Ziffer 2 BetrVG...oder irre ich mich da?
12.06.2013 um 16:47 Uhr
§29 sagt nur daß der BR mitteilen SOLL. Er ist keineswegs verpflichtet dem BRV mit zu teilen, daß er wegen einer Aids Untersuchung oder wegen eines Schäferstündchens mit der Frau des BRV verhindert ist. Er kann dann auch einfach sagen ich bin verhindert. Der BRV muss dann annehmen daß der BR im Sinne des Betriebsvervassungsgesetz verhindert ist und darf einen Nachrücker nachladen. Kein betriebliches Organ hat ein Recht zu erfahren was denn der Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht.
12.06.2013 um 16:52 Uhr
" Er ist keineswegs verpflichtet dem BRV mit zu teilen, daß er wegen einer Aids Untersuchung und wegen eines Schäferstündchens mit der Frau des BRV verhindert ist."
Richtig!
"Er kann dann auch einfach sagen ich bin verhindert."
Richtig!
"Der BRV muss dann annehmen daß der BR im Sinne des Betriebsvervassungsgesetz verhindert ist und darf einen Nachrücker nachladen. "
Falsch! Der BRV darf nur dann ein Ersatzmitglied laden, wenn das zu vertretende BRM tatsächlich verhindert ist.
12.06.2013 um 16:57 Uhr
Im Übrigen ist doch die angesprochen Situation mit den unterschiedlichen Arbeitszeiten (Beginn, Ende) ein Thema für den BR im Sinne des §87 Abs.1 Ziffer 2 BetrVG... oder irre ich mich da?
Vielleicht... Es soll Betriebe geben, wo "abweichende Arbeitszeiten" sinnvoll sein könnten. Schließlich will ich meinen Versicherungsvertreter zu der Uhrzeit sprechen, zu der ich Zeit habe. Ob sein "Backoffice" von 8-15 besetzt ist, ist mir dabei egal. Oder muss die arme Bürodame jetzt auch von 14-22 arbeiten, damit sie eine einheitliche Arbeitszeit mit dem Außendienst hat? Für mich eher eine Frage der Geschäftsordnung (also §36). Wenn alle BRM wissen, dass BR-Sitzungen z.B. mittwochs von 13-15 stattfinden, können auch die MA mit "abweichenden Arbeitszeiten" ihre privaten Termine zu anderen Zeiten planen.
12.06.2013 um 17:04 Uhr
@Niemand: Meiner Meinung nach fällt eine "Aids-Untersuchung" unter den Verhinderungsgrund "Krankheit". Meiner Meinung nach fällt das Schäferstündchen mit der Frau des BRV entweder unter a) Urlaub oder b) Arbeitszeitbetrug.
Was hindert somit - um deine Beispiele aus der täglichen Praxis aufzugreifen- den Kollegen daran, dem BRV gegenüber zu sagen "Ich nehme nicht teil, weil ich mich krank gemeldet habe.".... oder "...weil ich Urlaub habe"?
Als BRV würde ich mich im Übrigen herzlichst bedanken, wenn mir die Mitglieder regelmäßig sagen "Ich bin verhindert." - ohne Nennung von Gründen - und ich durch Blick in die Glaskugel rausfinden müsste, ob die fehlerhafte Ladung eines EM oder die fehlerhafte NICHT-Ladung eines EM später zu Bauchweh führen könnte.
Fitting verweist diesbezüglich auf einen Artikel in der AiB aus dem Jahre 2006, in dem eine saubere Regelung über die Geschäftsordnung angeraten wird.
12.06.2013 um 17:39 Uhr
Also doch noch einmal trotz meines Wunsches den Tread zu schließen.
Alles sehr interessant, was ihr da schreibt und allen vielen Dank für das entgegengebrachte Engagement.
Ich habe ein Ersatzmitglied geladen!
Das diese Problematik in Zukunft nicht mehr entsteht, werden wir diese Thema auf der BR-Sitzung unter Verschiedenes erörtern.
Tschüß Alischaa
12.06.2013 um 19:00 Uhr
und klärt das mit Eurem Kollegen. Wenn Ihr eine BV habt, wonach alle gleich arbeiten, kann eigentlich ohne Eure Zustimmunhg der Kollege nicht "frei" arbeiten. Da stimmt etwas im System nicht.
Verwandte Themen
Nachrücken der komplizierten Art
Hallo zusammen, wir haben neu gewählt und der 7er BR besteht aus Mitgliedern von 3 Listen. Liste 1: 12 Personen (4 im neuen Gremium) Liste 2: 1 Person (im neuen Gremium) Liste 3: 3 Personen (2 im ne
BR ohne Nachrücker - was geschieht wenn keine Nachrücker mehr vorhanden sind und ein BR Mitglied verhindet, ist an der Sitzung teil zu nehmen?
Hallo, folgende Situation: wir habe einen BR neu gegründet (7 BR Mitglieder). Noch vor der kostutierenden Sitzung hat ein gewähltes Mitglied die Wahl abgelehn. Ein Nachrücker hat diesen Platz ei
Reihenfolge Nachrücker
Hallo, in unserem Betriebsrat gab es Diskussionen darüber, wer in den GBR nachrückt.Wir sind 5 BR-Mitglieder, davon 2 zum GBR deligiert & 2 Nachrücker für den GBR Folgender Fall: Unser BR- Vorsitzend
Betriebsratsitzung rechtmäßig!
Hallo zusammen, wir haben folgenden Fall: Unser Betriebsrat besteht aus 3 Mitgliedern. Einen Vorsitzenden, einen stellvertretend Vorsitzender und ein ordentliches Mitglied. weitergibt es zwei Nachrüc
Nachrücker unter Berücksichtigung des Geschlechts in der Minderheit?
Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Nachrücker. Zur Ausgangssituation: Unser BR besteht aus 7 Mitglieder, das Geschlecht in der Minderheit (bei uns sind das die Frauen) beträgt 2. Der BR besteht a