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Nachrücker

G
Gerti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ! Bei uns scheidet eine Kollegin aus dem BR aus. Die nächste Nachrückerin ist im Laufe der letzten 3 Jahre zur Assistentin der GL geworden. ( Chefsekretärin ) Sie war es also 2014 noch nicht. Meine Frage : Kann / muss sie nachrücken, oder ist das jetzt auf Grund der Nähe zur GL nicht korrekt ? Vielen Dank für die Antworten. Gerti

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

07.04.2017 um 11:57 Uhr

Sie muss nachrücken. Es sei denn, die Kollegin selbst erkennt einen Interessenkonflikt und tritt zurück.

C
celestro

07.04.2017 um 13:18 Uhr

"Sie muss nachrücken."

oder korrekter "Sie rückt kraft Gesetzes nach".

F
Fatti

07.04.2017 um 23:58 Uhr

Genau und nur ein Rücktritt ihrerseits macht den Weg für Nachfolgende

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