Nachrücker
Hallo ! Bei uns scheidet eine Kollegin aus dem BR aus. Die nächste Nachrückerin ist im Laufe der letzten 3 Jahre zur Assistentin der GL geworden. ( Chefsekretärin ) Sie war es also 2014 noch nicht. Meine Frage : Kann / muss sie nachrücken, oder ist das jetzt auf Grund der Nähe zur GL nicht korrekt ? Vielen Dank für die Antworten. Gerti
Community-Antworten (3)
07.04.2017 um 11:57 Uhr
Sie muss nachrücken. Es sei denn, die Kollegin selbst erkennt einen Interessenkonflikt und tritt zurück.
07.04.2017 um 13:18 Uhr
"Sie muss nachrücken."
oder korrekter "Sie rückt kraft Gesetzes nach".
07.04.2017 um 23:58 Uhr
Genau und nur ein Rücktritt ihrerseits macht den Weg für Nachfolgende
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