Regelung Erstzmitglied/Nachrücker
Hallo, momentan bin ich als Elternzeitvertretung für eine Kollegin in unserem BR Gremium. Nun kommt sie wieder zurück, allerdings nur mit 25% und auch nur für 3 Monate ehe sie wieder in Mutterschutz geht. Sie möchte das BR Amt daher nicht aktiv ausüben. Meine Frage ist nun wie wir vorgehen müssen, dass ich dauerhaft ins Gremium aufgenommen werde und sie nach Möglichkeit für die 3 Monate trotzdem meine Vertretung übernehmen kann (momentan habe ich keine Vertretung da die nächste Frau auf einer anderen Liste steht). Könnt ihr mir da weiterhelfen.
Community-Antworten (33)
10.03.2021 um 11:36 Uhr
"Sie möchte das BR Amt daher nicht aktiv ausüben."
Das geht aber nicht. Entweder legt Sie das Amt nieder (dann ist sie raus) oder sie macht weiter.
"dass ich dauerhaft ins Gremium aufgenommen werde und sie nach Möglichkeit für die 3 Monate trotzdem meine Vertretung übernehmen kann"
dauerhaft wäre nur möglich, wenn die Kollegin ihr Amt niederlegt. Ansonsten bleibt es bei dem jetzigen Vorgehen ... wenn sie da ist, ist sie das BRM. Immer wenn sie nicht da ist, wirst Du sie vertreten.
10.03.2021 um 11:43 Uhr
Danke für die schnell Rückmeldung
10.03.2021 um 12:12 Uhr
Zitat: (momentan habe ich keine Vertretung da die nächste Frau auf einer anderen Liste steht).
Wenn die andere Frau vor Dir steht, wieso kannst du dann die EZ-Vertretung für die Kollegin übernehmen? Das müsste dann doch immer die andere Frau machen oder versteh ich das falsch?
10.03.2021 um 12:24 Uhr
Wenn du tatsächlich wegen der Quotenregelung durch eine Frau vertreten werden musst ( musst du?), hast du eine Vertreterin - die der anderen Liste. So spielt das Leben.
10.03.2021 um 12:58 Uhr
"Wenn die andere Frau vor Dir steht,"
wo steht, das die andere Frau VOR ihr ist?
10.03.2021 um 13:09 Uhr
wenn SiHof jetzt nicht als Ersatz-BR tätig ist, weil die Kollegin durch eine andere Frau ersetzt wird, dann scheint ja aktuell die Minderheitenquote "aktiv" zu sein. Da stellt sich dann doch die Frage, ob er als Mann überhaupt nachrückt, wenn die Kollegin das BR-Amt aufgibt oder ob er dann wegen der Minderheitenqoute "übergangen" wird.
Wäre schön wenn SiHof das nochmal erklären könnte, wie die Verhältnisse da bei ihm im BR jetzt genau sind.
10.03.2021 um 13:13 Uhr
Wir sind eine Liste mit zwei Frauen, denke mit der ersten Antwort ist meine Frage ganz gut beantwortet.
10.03.2021 um 13:16 Uhr
@ Relfe:
Wie kommst Du darauf, dass Sihof ein Mann ist?
10.03.2021 um 13:31 Uhr
@Enigmathika
weil ich davon ausgegangen bin, das SiHof nachrückt, wenn die Kollegin aus dem BR-Amt ausscheidet (siehe Einstiegsfrage) --> also SiHof ist erste/r Nachrücker
wenn man dann noch die Aussage dazu nimmt: (momentan habe ich keine Vertretung da die nächste Frau auf einer anderen Liste steht). ist die logische Schlussfolgerung --> SiHof ist ein Mann
da ich jetzt weiss, das SiHof eine Frau ist, stellt sich für mich die Frage: warum vertritt eine Frau einer anderen Liste die Kollegin der Liste, auf der SiHof als Frau diese selbst vertreten könnte?
Weil wenn die Kollegin von einer Frau einer anderen Liste vertreten wird, warum sollte SiHof dann jetzt nachrücken?
irgendwie denke ich wohl falsch.
10.03.2021 um 13:48 Uhr
"wenn man dann noch die Aussage dazu nimmt: (momentan habe ich keine Vertretung da die nächste Frau auf einer anderen Liste steht). ist die logische Schlussfolgerung --> SiHof ist ein Mann" Da ist für mich die logische Schlußfolgerung, dass SiHof eine Frau ist, denn wieso sollte sonst eine Frau für sie nachrücken???
"da ich jetzt weiss, das SiHof eine Frau ist, stellt sich für mich die Frage: warum vertritt eine Frau einer anderen Liste die Kollegin der Liste, auf der SiHof als Frau diese selbst vertreten könnte?" Listensprung wegen Minderheitenquote evtl.??
10.03.2021 um 13:54 Uhr
@rtjum SiHof rückt nach für eine Frau, das geht aus der Einstiegsfrage eindeutig hervor.
SiHof ist für mich die Fragestellerin nicht die Kollegin die BRM im Mutterschutz ist
Warum dann Listensprung, wenn die eigene Liste noch eine Frau enthält?
10.03.2021 um 13:57 Uhr
@rtjum, genau ich bin die Fragestellerin und vertrete aktuell die Kollegin in Elternzeit.
10.03.2021 um 14:02 Uhr
@SiHof:
rein aus Interesse: Zitat: (momentan habe ich keine Vertretung da die nächste Frau auf einer anderen Liste steht) wie war das gemeint? Was habe ich da falsch interpretiert?
Irgendwie stehe ich gerade völlig auf dem Schlauch, wo mein Gedankenfehler ist.
10.03.2021 um 14:10 Uhr
Wir haben Listenwahl, wenn auf meiner Liste keine weitere Frau ist, kann mich kein männlicher Kollege vertreten, sondern es wird die nächste Frau mit den meisten Stimmen eingeladen. Somit habe ich von unserer Liste keinen Vertreter. Hoffe das bringt etwas Klarheit.
10.03.2021 um 14:14 Uhr
"...wenn auf meiner Liste keine weitere Frau ist, kann mich kein männlicher Kollege vertreten..."- seh ich anders
10.03.2021 um 14:20 Uhr
ok, Du meinstest damit, das Du keinen Vertretung hast.
Ich habe es so verstanden, das Du gerade keine Vetretung hast, im Sinne von: ich vertrete die Kollegin gerade nicht, weil sie von einer Frau einer anderen Liste vertreten wird. Dann hat die Aussage natürlich keinerlei Bezug zum Thematik des Nachrückens und damit ist meine Schlussfolgerung auf das Geschlecht dann natürlich "nonsens"
Sorry für die vielen Nachfragen.
10.03.2021 um 14:26 Uhr
""...wenn auf meiner Liste keine weitere Frau ist, kann mich kein männlicher Kollege vertreten..."- seh ich anders" Denk an die Minderheitenregelung daher muss, wenn noch auf der anderen Liste vorhanden eine Frau geladen werden bei SiHof.
10.03.2021 um 14:31 Uhr
dann - liebes Petermännchen - lese bitte § 15 Nr. 2 BetrVG
Sihof gehört dem Geschlecht in der Minderheit an. Auf ihrer Liste eine Frau als reguläres BRM in den BR gewählt worden. Wenn die BRM 8Kollegin) verhindert ist rückt Sihof nach egal wievielte Männer noch vor ihr in der Liste stehen.
Ist die Kollegin verhindert und auch Sihof verhindert - rückt kein Mann der Liste nach sondern eine andere Frau aus einer anderen Liste, damit das Minderheitengeschlecht weiter im BR vertreten ist.
Das erst einmal dazu. Jetzt zu der Frage, ob die regüläre BR Kollegin überhaupt verhindert ist und da siehe Antwort 1 - nein das geht nicht Man kann ein BR Mandat nicht nicht aktiv ausüben oder ruhen lassen
Wenn die Kollegin nur Teilzeit macht ist sie trotzdem BRM. Sie ist einzuladen. Wenn sie dann nicht zur BR Sitzung kommt, weil es ihr gerade zeitlich nicht passt - DARF kein E BRM geladen werden - weder Sihof noch ein anderes.
10.03.2021 um 14:32 Uhr
Was ist denn hier los??? EINE konstruktive Antwort hätte doch völlig gereicht...
10.03.2021 um 14:34 Uhr
Matze- ein Diskussionsforum ist nunmal zum diskutieren da....
10.03.2021 um 14:43 Uhr
@Matze
Ich hatte nicht vor hier durch "blöde Fragen" den Betrieb zu stören, sorry. ich werde mich wieder abmelden und zukünftig nur noch mitlesen.
Gruß Relfe
10.03.2021 um 15:08 Uhr
@Relfe Schmeißt du bei euch im BR auch so schnell das Handtuch?
10.03.2021 um 15:26 Uhr
Die Minderheitenquote bezieht sich auf den kompletten BR. Wenn die Quote durch zeitweises Nachrücken erfüllt ist findet kein Listensprung statt. Dann kann SiHof durch einen Mann ersetzt werden. Die aktuelle Besetzung des BR sollte für jeden Tag geprüft werden.
10.03.2021 um 15:34 Uhr
Sehe ich auch so. § 15 BetrVG bezieht sich lediglich auf die Sitzverteilung bei der Betriebsratswahl. Fällt eine Minderheitengeschlecht einer Liste zu einer Sitzung aus, wird es durch das selbe Geschlecht der selben Liste ersetzt. Ist kein Ersatz des selben Geschlechts der selben Liste mehr ladbar, kann es aus Ersatzmitgliedern der selben Liste, auch eines anderen Geschlechtes, bis zum erschöpfen der Ersatzmitglieder des selben List, ersetzt werden. Erst dann erfolgt ein Listensprung. dann ist wiederum das zersetzende Geschlecht und die Höchstzahl der letzten BR- Wahl zu beachten.
10.03.2021 um 15:39 Uhr
"§ 15 BetrVG bezieht sich lediglich auf die Sitzverteilung bei der Betriebsratswahl."
Unsinn! Weder aus der Überschrift, noch aus dem Text lässt sich auch nur ansatzweise verstehen, das der § nur für die Wahl gilt.
"Fällt eine Minderheitengeschlecht einer Liste zu einer Sitzung aus, wird es durch das selbe Geschlecht der selben Liste ersetzt. Ist kein Ersatz des selben Geschlechts der selben Liste mehr ladbar, kann es aus Ersatzmitgliedern der selben Liste, auch eines anderen Geschlechtes, bis zum erschöpfen der Ersatzmitglieder des selben List, ersetzt werden."
Sofern wir darüber reden, dass eine Person des Minderheitengeschlechtes ausfällt und dadurch die Quote unterschritten wird, ist auch dies Unsinn!
10.03.2021 um 15:45 Uhr
petermännchen, das Minderheitengeschlecht muss jederzeit berücksichtigt werden. Die Zusammensetzung des BR kann sich sogar täglich mehrmals ändern.
10.03.2021 um 15:54 Uhr
Na celestro- schon wieder kurz vorm platzen? ?
10.03.2021 um 15:54 Uhr
liebes Petermännchen - lies doch bitte § 25 Nr. 2 BetrVG - Überschrift Ersatzmitglieder indem ausdrücklich steht, dass § 15 Abs. 2 BetrVG zu berücksichtigen ist.
10.03.2021 um 15:55 Uhr
"Na celestro- schon wieder kurz vorm platzen?"
Nö! Traurig, dass solche Basics nicht allen bekannt sind. Aber kein Grund zum Platzen. ;-)
10.03.2021 um 15:59 Uhr
Hab mir schon sorgen gemacht. Aber gut, hast ja auch nur jeweils ein "!" verwendet. ?Vielleicht hatte er/ sie/ es noch nie mit Minderheitengeschlecht zu tun.... Wird hoffentlich mal nachlesen/ sich weiterbilden.
10.03.2021 um 16:38 Uhr
@Reife wenn jeder hier wegen einem Denkfehler sofort das Handtuch schmeißen würde gäbe es kein Forum mehr! Also Mund abwischen und weiter machen! :-)
10.03.2021 um 17:28 Uhr
Zumal auch niemand persönlich angegangen wurde. Das Posting von Matze war ja ganz allgemein "adressiert".
11.03.2021 um 09:13 Uhr
Moin, Moin,
Stimmt @takkus, hatten noch ne Listenwahl. Werde ich mich mal mit diesem Vorgehen auseinandersetzten müssen und lernen.
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