Erstellt am 31.05.2013 um 06:12 Uhr von Rattle
Hallo,
im Tarifvertrag wenn keiner vorhanden ist gilt das Bundesurlaubsgesetz.
ermitteln würde ich denn urlaub auf die im jahr geleisteten arbeitstage und dann errechnen ob ich eine 5tage woche oder eine sechs tage woche habe.
"Nach §3 I BUrlG steht jedem Arbeitnehmer auf Basis einer Sechs-Tage-Woche ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen zu. Für eine fünftägige Arbeitswoche gilt dementsprechend ein geregelter Urlaubsanspruch von mindestens 20 Tagen. In der Praxis finden sich in arbeits- oder tarifvertraglichen Bestimmungen oft höhere Urlaubsansprüche; eine die gesetzlichen Vorschriften unterschreitende Anzahl an Urlaubstagen darf hingegen nicht vereinbart werden."
MFG
Erstellt am 31.05.2013 um 06:36 Uhr von Watschenbaum
die tägliche Dauer der Arbeitszeit spielt keine Rolle bei der Ermittlung der Höhe des Urlaubsanspruchs
Erstellt am 31.05.2013 um 06:42 Uhr von Hoppel
@ gustavo
4, 5, 6 o. 7 Tage klingen nach Schichtbetrieb. Vollkonti?
Erstellt am 31.05.2013 um 10:01 Uhr von azrael
ich lese aus gustavos frage mal raus, er möchte wissen, wie der einzelne urlaubstag berechnet wird.
solltet ihr eine einzelvertragliche regelung und keinen TV haben, steht im AV alles drin. ob ihr eine 5- oder 6-tagewoche habt und die wöchentliche arbeitszeit. teile nun die wöchentliche arbeitszeit durch die anzahl der tage und das ergebnis sollte für jeden einzelnen urlaubstag "geschrieben/berechnet" werden.
Erstellt am 31.05.2013 um 10:18 Uhr von Kulum
azrael
Nach deiner Methode kann ein AN aber böse Minusstunden sammeln
Falls man überhaupt Urlaubstage in der Buchhaltung in Stunden umrechnen muss, ist die Zeit zugrunde zu legen, die man sonst hätte arbeiten müssen.
Erstellt am 31.05.2013 um 10:54 Uhr von azrael
@kulum
"Nach deiner Methode kann ein AN aber böse Minusstunden sammeln"
da bin ich aber auf ein rechenbeispiel gespannt wie das gehen soll.
Erstellt am 31.05.2013 um 11:20 Uhr von Kulum
täglich Arbeitszeit einer 40h/Woche unregelmäßig auf 5 Tage Woche verteilt:
Mo 8h
Di 8h
Mi 10h
Do 8h
Fr 6h
Wären bei deiner rechenweise für jeden Tag Urlaub 8h zugrunde zu legen. Fällt dir selber auf was passiert wenn der AN am Mittwoch Urlaub hat, am Freitag aber nicht?
Erstellt am 31.05.2013 um 11:27 Uhr von Hoppel
@ Kulum
Wird denn der AN in Deinem Beispiel täglich entlohnt? Oder erhält er womöglich ein Monatsentgelt? Und ist die monatliche Vergütung dann auch unterschiedlich, weil ja nicht jeder Monat die gleiche Anzahl Arbeitstage hat??
Erstellt am 31.05.2013 um 11:30 Uhr von Kulum
Hoppel
Dann würde es deiner Meinung nach einen Unterschied machen, ob meine Beispielwoche im Februar oder im Juli läge?
Aber gut, gehen wir für das Beispiel davon aus, dieser AN erhält ein verstetigtes monatliches Entgeld.