Erstellt am 04.01.2007 um 09:42 Uhr von wölfchen
Hallo Suse,
in unserem Kommentar zum BAT steht, dass der Grundurlaub auf die 5- Tage- Woche berechnet ist (das gilt auch im TVöD weiter). Bei einer regelmäßigen anderen Verteilung der Arbeitszeit reduziert sich der Urlaub nach folgendem Berechnungsmodell: Grundurlaubsanspruch mal der regelmäßig verringerten Anzahl von Arbeitstagen und das Ergebnis geteilt durch 260.
Beispiel:
eine Teilzeitbeschäftigte arbeitet in jeder zweiten Woche an 5 Arbeitstagen. Bei der 5- Tage- Woche hätte sie einen Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Gegenüber dem Angestellten der in jeder Woche 5 Tage arbeitet, arbeitet sie (26x 5) 130 Tage weniger. Berechnung: 30 x 130, geteilt durch 260 = 15. Also vermindert sich ihr Urlaub um 15 Tage = Gesamturlaub 15 Tage.
Nun wäre aber erst mal zu klären, ob bei Euch ein TV gilt, wenn ja - welcher und was darin steht.
Erstellt am 04.01.2007 um 10:53 Uhr von Suse
Hallo Wölfchen,
wir befinden uns in der Nachwirkung des BAT von 2002.
Daher hilft mir deine Auskunft schon sehr. Kannst Du mir bitte noch die Stelle im Kommentar (welcher) mitteilen?
Suse
Erstellt am 04.01.2007 um 11:05 Uhr von wölfchen
Hallo Suse,
das steht ganz ausführlich beschrieben in "das Tarifrecht der Angestellten im Pflegedienst (BAT)" von Wolfgang Schelter, erschienen im Courier- Verlag. Das von mir angeführte Beispiel ist fast wörtlich daraus entnommen. Nur "fast" deshalb, weil es dort als Bruchrechnung dargestellt ist und ich nicht weiß, wie man solches hier reintippen kann.
Viele Grüße
P.S.: Hat mir meine vielzitierte Kristallkugel doch das richtige angezeigt ;-)
Erstellt am 04.01.2007 um 11:57 Uhr von wölfchen
@ Fayence,
so unmöglich ist das gar nicht. Was Suse da schildert, ist bei Teilzeitbeschäftigten im Pflegedienst oft gängige Praxis und kommt den Mitarbeiterinnen sogar im Hinblick auf eventuelle Anfahrtskosten mehr entgegen, als ein täglicher Einsatz nach der 5- oder 4- Tage- Woche mit vielleicht 2- 3 Stunden.
Erstellt am 04.01.2007 um 11:58 Uhr von Suse
Hallo Fayence,
soweit ich das beurteilen kann ist unserer Teilzeitregelung schon in Ordnung. Hatte nur etwas abgekürzt, natürlich gibt es einen Dienstplan in dem die geplanten Tage von vorn herein stehen. Nur wollen viele unserer Teilzeitleute (ich bin auch so eine) lieber 8 Stunden Tage und dafür enzsprechd derTeilzeit mehr freie Tage. Unserer PDL wären kürzere Tage auch lieber und MA die dies auch möchte arbeiten auch täglich kürzer.
Nur beim rechnen kommt man leicht durcheinander, dann stehen bei beiden 30 Tage Urlaub, bei beiden entsprechend der Verkürzung lang. Will sagen, wenn ich 80% arbeite ist mein Urlaubstag nur 6,4 Std. lang. Da rein rechnerich bei beiden Varianten am Ende die gleich Urlaubs(stunden)zahl rauskommt ist mir dabei nie ein Zweifel gekommen.
Aber in diesem krassen Fall, s.o. stoßen sich halt die Kollegen dran.
@wölfchen: ebenfalls meinen besten Dank.
Suse
Erstellt am 04.01.2007 um 12:25 Uhr von Bergmann
@ Suse ,
"...ist mein Urlaubstag nur 6,4 Std. lang". Nein !Dein Urlaubstag ist 24 h lang !Geht mal gedanklich von der Teilzeitreglung mal weg -ich arbeite von Montag bis Freitag 3 h täglich und du 6 h.Wir beide nehmen eine Woche Urlaub-wir sind beide 5 Tage zuhause-Punkt!Keine Aufrechnung-du 30 h nicht gearbeitet und ich 15 h!Deshalb bekommen alle gleichviel Urlaub !Alle anderen Berechnungen sind Teilzeitausgleichsbedingt !
Erstellt am 04.01.2007 um 12:44 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/produktmarken/recht/recht/arbeitsrecht/merkbl/urlaub.jsp
Dein Tipp ist Super !