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Hilfe bei durchsetzen unserer Bedenken.!

L
laucha
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind seit Januar im Amt wir sind ca. 800 MA eines großen Logistik Untenehmen Standort Thüringen. Es war nicht leicht endlich einen BR zu wählen, aber nun ist es soweit wie alle klappt die zusammen Arbeit noch nicht wie es sein soll, aber wir geben unser bestes. Nun meine dringende Frage an Euch wir haben am Freitag alle Einstellungen abgelehnt, da unser AG sich sehr zum nutzen der 2jahrigen befristungen macht und so immer einen austausch vornimmt, jetzt werden nur noch Polen und Litauer eingestellt zu massen und unser alter stamm läuft aus angeblich wären die leistungen schlechter wenn sie fest Verträge haben. Wir haben am .Montag sofort zum Gespräch zu erscheinen es lässt sich schlecht mit ihm zu verhandeln . Wie verhalten wir uns weiter?

1.23607

Community-Antworten (7)

W
Watschenbaum

11.05.2013 um 23:38 Uhr

die Zustimmung zu einer Einstellung wirksam zu verweigern geht nur, falls einer der Zustimmungsverweigerungsgründe im 99 BetrVG greift

ich sehe jetzt auf Anhieb keine wirksamen Verweigerungsgründe, falls der AG sachgrundlose Befristungen auslaufen lässt und erneut sachgrundlos befristet einstellt

Beratungs- und Informationsrechte nach § 92 BetrVG habt ihr natürlich, aber wenn der AG nicht mit sich reden lässt ................

L
laucha

12.05.2013 um 00:08 Uhr

Das problem liegt ja auch darin, dass wir nicht alle bewerbungen erhalten jedenfalls keine die abgelehnt werden nur die Einstellungen. Und keine Info über angebliche projekte aus Litauen und Polen! Sind wir nicht aber für unsere Kollegen da im sie zu schützen vor dieser willkür?

E
Erdenbürger

12.05.2013 um 00:57 Uhr

Würde mich freuen auch in so einen Betriebsrat mitarbeiten zu dürfen, ich finde Eure Einstellung genau richtig. Da ihr nicht alle notwendigen Unterlagen bekommen hattet, habt ihr auch das Recht Eure Zustimmung zu verweigern. Ob ihr Euch damit durchsetzen könnt, steht auf ein ganz anderes Blatt, aber ihr habt schon mal gezeigt, dass ihr für euer Recht einsteht.

G
gironimo

12.05.2013 um 10:08 Uhr

Letzendlich ist das aber auch der Rückzugspunkt (fehlerhafte Anhörung des BR). Eine wirksame Zustimmungsverweigerung aus dem § 99 BetrVG kann ich (leider) nicht erkennen.

Anderseits seit Ihr Montag ja nun erst einmal im Gespräch mit dem AG und Ihr könnt mit ihm darüber diskutieren ob eine Befristung dieser Form eine Benachteiligung des betroffenen AN ist - oder ob der AG dies lieber vor dem Arbeitsgericht klären will. Da hat er ja vielleicht auch keine all zu große Lust dazu. Eigentlich eine Situation für einen Kompromiss mit dem AG

Auf jedem Fall würde ich erst einmal nicht klein beigeben. Wenn der AG einstellen will, sagt ihm, er möge zum Arbeitsgericht gehen. Ihr solltet dann aber einen Fachanwalt hinzuziehen, der Euch berät und Euch vor dem Gericht vertritt.

L
laucha

12.05.2013 um 11:38 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten ich nehme vieles mit in das Gespräch und werde es von seiner Kompromiß Bereitschaft abhängig machen was passiert. Bin nur etwas enttäuscht das man nicht soviel tun kann für seine Kollegen. Danke Euch!

B
BloodyBeginner

12.05.2013 um 16:33 Uhr

Logistik ist sicherlich ein hartes Geschäft. Aber zum Thema Befristungen kann ich sagen, dass unser AG fast nur noch Leute zeitbefristet einstellt, aber die Guten dann auch übernimmt. Ist halt eine verlängerte Probezeit.

L
laucha

12.05.2013 um 21:52 Uhr

Wie trennt man gut von schlecht? Sehe ich kompliziert, da alle auf Leistung kontrolliert werden, aber in unseren Verträgen IGZ Tarif nichts von Leistung beinhaltet ist.

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