Erstellt am 24.05.2012 um 10:49 Uhr von Pappnase
"Wie verhalten wir uns, wenn die Änderungskündigungen ausgesprochen werden?"
Bei Kündigungen (und das ist, wie das Wort schon sagt) eine "Änderungskündigung "auch, ist der BR in der Mitbestimmung (§§99, 102 BetrVG); d.h. wenn es wirklich soweit kommen sollte, muß sich der BR per Beschluß gegen die Kündigung aussprechen.
Damit es nicht soweit kommt, solltet Ihr versuchen, einen Kompromiss raus zu handeln, z.B. die Fahrtkosten zur neuen Arbeitsstelle werden vom AG ersetzt. Vielleicht gibt es noch andere Möglichkeiten (einen zusätzlichen Urlaubstag, um die Fahrzeit zu ersetzen?). Geht in Verhandlungen mit dem AG; wenn er merkt, dass Ihr die Notwendigkeit der Versetzungen seht und ernsthaft an einer Lösung interessiert seid, muß doch was vorwärts gehen.
Viel Erfolg!
Erstellt am 24.05.2012 um 11:26 Uhr von erzgmädel
@pappnase AG hat Zuschüsse angeboten. Die betroffenen AN wollen einfach nicht. Alle Überzeugungsversuche haben bis jetzt nichts genützt. Wir stehen etwas ratlos daneben.:(
Erstellt am 24.05.2012 um 12:17 Uhr von docpille
wenn sie nicht wollen,zwingen kann man sie ja nicht,dann müssen sie mit dem leben was dann kommt
Erstellt am 24.05.2012 um 15:50 Uhr von BRMetall
Wenn sie auf das freiwillige Angebot mit Zuschuss nicht eingehen, wird es wohl Änderungskündigungen geben. Dann aber für die AN OHNE Zuschüsse. Denn dann kündigt der AG den jetzigen Vertrag und bietet einen neuen an, denn können die AN dann annehmen oder sind draußen! Also ganz einfach. Sollte man den AN einmal so auch erklären.