Umsetzung in Betriebsteil durchsetzen mit Änderungskündigung
Unser AG ist aus Platzgründen gezwungen, den Teil einer Abteilung auszulagern. Die Aussenstelle wird neu errichtet und ist ca 20 km vom Hauptsitz entfernt. Alle AN haben in ihren AV den Hauptsitz als Arbeitsort konkret angegeben. Nun sind auf freiwilliger Basis AN gesucht und gefunden worden, die in die neue Aussenstelle gehen. Diese erhalten neue AV mit alten und neuen Ortangaben. Da aber nicht genügend freiwillig gehen wollen, sind AN angesprochen worden.
Einige sind sind nicht bereit, in die Aussenstelle zu gehen. Mehraufwand an Weg und Zeit wird meist als Grund genannt. AG will nun durchsetzen, ggf mit Änderungskündigung, dass diese AN in die Aussenstelle gehen.
Was können wir als BR tun? Die Umsetzungen sind notwendig. Das sehen wir ein. Aber auf biegen und brechen? Wie verhalten wir uns, wenn die Änderungskündigungen ausgesprochen werden? AG hat schon kund getan, dass er vor einer Klage keine Angst hat und diese in Kauf nimmt.
Community-Antworten (4)
24.05.2012 um 12:49 Uhr
"Wie verhalten wir uns, wenn die Änderungskündigungen ausgesprochen werden?"
Bei Kündigungen (und das ist, wie das Wort schon sagt) eine "Änderungskündigung "auch, ist der BR in der Mitbestimmung (§§99, 102 BetrVG); d.h. wenn es wirklich soweit kommen sollte, muß sich der BR per Beschluß gegen die Kündigung aussprechen. Damit es nicht soweit kommt, solltet Ihr versuchen, einen Kompromiss raus zu handeln, z.B. die Fahrtkosten zur neuen Arbeitsstelle werden vom AG ersetzt. Vielleicht gibt es noch andere Möglichkeiten (einen zusätzlichen Urlaubstag, um die Fahrzeit zu ersetzen?). Geht in Verhandlungen mit dem AG; wenn er merkt, dass Ihr die Notwendigkeit der Versetzungen seht und ernsthaft an einer Lösung interessiert seid, muß doch was vorwärts gehen. Viel Erfolg!
24.05.2012 um 13:26 Uhr
@pappnase AG hat Zuschüsse angeboten. Die betroffenen AN wollen einfach nicht. Alle Überzeugungsversuche haben bis jetzt nichts genützt. Wir stehen etwas ratlos daneben.:(
24.05.2012 um 14:17 Uhr
wenn sie nicht wollen,zwingen kann man sie ja nicht,dann müssen sie mit dem leben was dann kommt
24.05.2012 um 17:50 Uhr
Wenn sie auf das freiwillige Angebot mit Zuschuss nicht eingehen, wird es wohl Änderungskündigungen geben. Dann aber für die AN OHNE Zuschüsse. Denn dann kündigt der AG den jetzigen Vertrag und bietet einen neuen an, denn können die AN dann annehmen oder sind draußen! Also ganz einfach. Sollte man den AN einmal so auch erklären.
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