Erstellt am 06.05.2013 um 12:38 Uhr von Tanzbär
Nein, reichen nicht.
Wenn 9 gewählt wurden und es reicht nicht mehr für die neun, dann Neuwahlen einleiten.
Bei Neuwahlen kann dann die Zahl unterschritten werden, wenn nicht mehr Kandidaten zur Verfügung stehen, aber was gewählt wird, das gilt dann auch.
Erstellt am 06.05.2013 um 12:39 Uhr von arkalus
Hallo Margret,
da Ihr als 9er Gremium gewählt worden seid, müsst ihr dementsprechend, wenn keine ersatzmitglieder mehr vorhanden sind und ihr unter 9 Mitglieder rutscht, neuwahlen einleiten.
Wenn sich dabei herausstellt, das es nicht genügend Kandidaten für ein 7er Gremium gibt, könnt ihr auch einen kleineren BR wählen.
Erstellt am 06.05.2013 um 12:53 Uhr von Hoppel
@ Margret
" Würden dann auch jetzt in der laufenden Periode 7 feste Mitglieder ausreichen? "
Natürlich nicht! Solange E-BRM existieren, rücken diese bei Ausscheiden eines BRM nach.
Desweiteren geht aus § 13 Abs.2 Nr.2 BetrVG klipp und klar hervor, dass eine NEUWAHL erfolgen MUSS, wenn die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist.
Wenn bei Euch also alle E-BRM nachgerückt sind und die Anzahl von 9 BRM DAUERHAFT unterschritten wird, muss ein WV bestellt werden. Die vorübergehende Unterschreitung durch Urlaub, Krankheit, Erziehungsurlaub etc. ist unschädlich.
Erst bei der Neuwahl ist auf die aktuelle Anzahl der in der Regel beschäftigten AN abzustellen (Leih-AN zählen zumindest in Betrieben ab 101 AN mit!!!).