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Mitglied des BR

C
Casio
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, auf Grund unserer Betriebsgröße, dürfen wir nur eine Person zum BR wählen. Meine Frage: es darf dann doch nur eine Person auf der Vorschlagsliste vorgeschlagen werden? Wie ist es dann nach der Wahl, die Person mit den zweit meisten Stimmen ist doch dann der Stellvertreter, oder? Wenn ja, hat er dann auch den gleichen Kündigungsschutz, wie der Erstplazierte ? Danke für Euere Antwort.

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Community-Antworten (1)

R
Rapper

25.03.2014 um 15:05 Uhr

Es können mehrere MA auf der Vorschlagsliste stehen bzw. für den BR kandidieren. Wenn es bei Euch ein 1-ner BR ist, dann wird es der mit den meisten Stimmen nach der Stimmenauszählung. Alle anderen sind Ersatzmitglieder. Sollte das reguläre BRM nicht da sein (Krank, Urlaub etc.), übernimmt das erste Ersatzmitglied solange die Funktion. Bei einem 1-ner BR gibt es keinen Stellvertreter in dem Sinne.

MfG

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