BR Mitglieder
Kurz und Bündig .
BR war 2010 mit 7 BR Mitgliedern gewählt. 2011 wurden 2 Nachrücker ERM in den BR geholt durch GL und den 7 Köpfigen BR:
Der Grund war , dass die Grenze zu den 201 MA um 20 überschritten wurden also 221 MA: Dieses war der damalige Grund für die GL und den BR die Zahl zu erhöhen.
Nun wurde aber festgestellt, dass hier keine rechtliche Grundlage für besteht. So dass die 2 (BR Mitglieder ) wieder raus sind.
Nun meine Frage. Ich muss dazu sagen, dass ich nur ein MA der Firma bin und recht überrascht bin wie man so was als BR nicht erkennt.
Was könnte nun geschehen? Sollten denn nun nicht Neuwahlen erfolgen oder müssten es auch? Das Vertrauen ist doch weg.
Kennt jemand das Problem?
Community-Antworten (6)
03.04.2013 um 11:24 Uhr
Die Vorschriften des BetrVG sind leider auch nicht allen Betriebsräten im Detail bekannt. Dies gilt insbesondere für neu gewählte BRs.
Neuwahlen haben statt zu finden, wenn die Bedingungen des § 13 BetrVG erfüllt sind.
Ansonsten - warum ist das Vertrauen dahin?? 2014 muss ohnehin neu gewählt werden.
03.04.2013 um 12:17 Uhr
Haben die Beiden den besonderen Kündigungsschutz des BR ?
Was ist mit den Wissen was sie haben , was ist mit den Beschlüssen den sie mit verfasst haben und und und............
MfG
03.04.2013 um 13:37 Uhr
Trojan, ich geb dir Recht: ja - sowas sollte einem BR nicht passieren! Aber: wenn er 2010 neu(?) gewählt und der Fehler 2011 gemacht wurde, bestand da nicht noch "Welpenschutz"? Nee, im Ernst: gerade neue Beriebsräte können bei den vielen Regelungen am Anfang leicht ins Schwimmen kommen - ein Grund mehr, Schulungen zu besuchen. Beispiel: eine Freistellung kann während der Legislaturperiode durchaus hinzukommen oder wegfallen, wenn sich die MA-Zahl entsprechend ändert - die Größe des Gremiums hingegen nicht...da vermischt man als "Neuer" vielleicht schonmal was.
Dass die GL den Fehler "mitgetragen" hat, macht die Angelegenheit nicht besser - tröstet aber vielleicht ein wenig. ;-)
Kannst du vielleicht näher erläutern, wieso das Vertrauen jetzt weg sein soll? Wie ist die Situation im aktuellen BR? Sind mehrere Listen vertreten? Wurden durch die 2 "Illegalen" die Mehrheitsverhältnisse im Gremium vielleicht geändert?
03.04.2013 um 13:44 Uhr
Was deine Frage nach dem Kündigungsschutz anbetrifft: ich vermute(!), dass, wenn es hart auf hart kommt, das ArbG den nicht zugestehen wird, da die beiden unrechtmäßig "nachgerückt" sind. (Die Situation ist meiner Meinung nach vielleicht vergleichbar mit der absichtlichen/vorsätzlichen "Herbeiführung" einer Verhinderung, damit EMs geladen werden können und diese in den Genuß des Kdg-schutzes gelangen.)
Bzgl. des Wissens: schön, dass sie sich das aneignen durften! Das nimmt ihnen keiner mehr.
Was mit den Beschlüssen ist, kann ich aus dem Stehgreif nicht sagen. Aber ohne Kläger auch kein Richter?!? Gibt es denn von Seiten der Belegschaft (zu der du ja wohl auch gehörst) Gründe, die Beschlüsse zu kritisieren?
Und mein persönlicher Tipp: stell dich 2014 zur Wahl und versuchs besser zu machen :-)
03.04.2013 um 14:04 Uhr
Hallo pillepalleTR Der derzeitige BR gibt es schon 7 Jahre mit den mit 6 gleichen Köpfen. 3 Köpfe sind schon 16 Jahre dabei. Nun sollte man doch denken das einer von diesen doch Erfahrung haben sollte
Nein keine Kritik an den BR , es sind alles nur Menschen selbst die GL.
Worum es mir hier geht ist einfach nur Fragen um schlauer zu werden und in der Tat werde ich mich aufstellen lassen 2014.
Nehmen wir mal an der BR hat eine Sitzung abgehalten wo 2 der "richtigen BR Mitglieder " verhindert waren , also hätten die 2 ERSATSMITGLIEDER geladen werden müssen. Diese waren ja aber schon in der Sitzung.
In meinen Augen sollten sie nun den Kündigungschutz genießen , da ja sie hätten geladen werden müssen.
Ich denke es wird hier nix passieren , nur es ist halt peinlich für beide Seiten denke ich.
Alles nur Menschen
Ach noch etwas , die 2 Ersatzmitglieder waren auf 1 Seminar , agbesegnet von BR und der GL:
Wie sieht es mit den Kosten aus .... könnte die GL dieses sich wiederholen?
03.04.2013 um 20:12 Uhr
Wenn Sie als Ersatzmitglieder ganz regulär dabei gewesen sind (und noch sein werden), haben sie ja immer wieder neu den K-Schutz.
Das mit dem Seminar kannst Du abhaken. Der AG kann sich nicht auf Unwissenheit berufen (schützt bekanntlich nicht vor Strafe). Er hat die Seminare akzeptiert und bezahlt. Im Übrigen haben im gewissen Umfang auch Ersatzmitglieder Anspruch auf Bildung.
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