Erstellt am 03.04.2013 um 09:24 Uhr von gironimo
Die Vorschriften des BetrVG sind leider auch nicht allen Betriebsräten im Detail bekannt. Dies gilt insbesondere für neu gewählte BRs.
Neuwahlen haben statt zu finden, wenn die Bedingungen des § 13 BetrVG erfüllt sind.
Ansonsten - warum ist das Vertrauen dahin??
2014 muss ohnehin neu gewählt werden.
Erstellt am 03.04.2013 um 10:17 Uhr von Trojan
Haben die Beiden den besonderen Kündigungsschutz des BR ?
Was ist mit den Wissen was sie haben , was ist mit den Beschlüssen den sie mit verfasst haben und und und............
MfG
Erstellt am 03.04.2013 um 11:37 Uhr von pillepalleTR
Trojan, ich geb dir Recht: ja - sowas sollte einem BR nicht passieren!
Aber: wenn er 2010 neu(?) gewählt und der Fehler 2011 gemacht wurde, bestand da nicht noch "Welpenschutz"?
Nee, im Ernst: gerade neue Beriebsräte können bei den vielen Regelungen am Anfang leicht ins Schwimmen kommen - ein Grund mehr, Schulungen zu besuchen.
Beispiel: eine Freistellung kann während der Legislaturperiode durchaus hinzukommen oder wegfallen, wenn sich die MA-Zahl entsprechend ändert - die Größe des Gremiums hingegen nicht...da vermischt man als "Neuer" vielleicht schonmal was.
Dass die GL den Fehler "mitgetragen" hat, macht die Angelegenheit nicht besser - tröstet aber vielleicht ein wenig. ;-)
Kannst du vielleicht näher erläutern, wieso das Vertrauen jetzt weg sein soll?
Wie ist die Situation im aktuellen BR? Sind mehrere Listen vertreten? Wurden durch die 2 "Illegalen" die Mehrheitsverhältnisse im Gremium vielleicht geändert?
Erstellt am 03.04.2013 um 11:44 Uhr von pillepalleTR
Was deine Frage nach dem Kündigungsschutz anbetrifft: ich vermute(!), dass, wenn es hart auf hart kommt, das ArbG den nicht zugestehen wird, da die beiden unrechtmäßig "nachgerückt" sind. (Die Situation ist meiner Meinung nach vielleicht vergleichbar mit der absichtlichen/vorsätzlichen "Herbeiführung" einer Verhinderung, damit EMs geladen werden können und diese in den Genuß des Kdg-schutzes gelangen.)
Bzgl. des Wissens: schön, dass sie sich das aneignen durften! Das nimmt ihnen keiner mehr.
Was mit den Beschlüssen ist, kann ich aus dem Stehgreif nicht sagen.
Aber ohne Kläger auch kein Richter?!? Gibt es denn von Seiten der Belegschaft (zu der du ja wohl auch gehörst) Gründe, die Beschlüsse zu kritisieren?
Und mein persönlicher Tipp: stell dich 2014 zur Wahl und versuchs besser zu machen :-)
Erstellt am 03.04.2013 um 12:04 Uhr von Trojan
Hallo pillepalleTR
Der derzeitige BR gibt es schon 7 Jahre mit den mit 6 gleichen Köpfen.
3 Köpfe sind schon 16 Jahre dabei.
Nun sollte man doch denken das einer von diesen doch Erfahrung haben sollte
Nein keine Kritik an den BR , es sind alles nur Menschen selbst die GL.
Worum es mir hier geht ist einfach nur Fragen um schlauer zu werden und in der Tat werde ich mich aufstellen lassen 2014.
Nehmen wir mal an der BR hat eine Sitzung abgehalten wo 2 der "richtigen BR Mitglieder " verhindert waren , also hätten die 2 ERSATSMITGLIEDER geladen werden müssen.
Diese waren ja aber schon in der Sitzung.
In meinen Augen sollten sie nun den Kündigungschutz genießen , da ja sie hätten geladen werden müssen.
Ich denke es wird hier nix passieren , nur es ist halt peinlich für beide Seiten denke ich.
Alles nur Menschen
Ach noch etwas , die 2 Ersatzmitglieder waren auf 1 Seminar , agbesegnet von BR und der GL:
Wie sieht es mit den Kosten aus .... könnte die GL dieses sich wiederholen?
Erstellt am 03.04.2013 um 18:12 Uhr von gironimo
Wenn Sie als Ersatzmitglieder ganz regulär dabei gewesen sind (und noch sein werden), haben sie ja immer wieder neu den K-Schutz.
Das mit dem Seminar kannst Du abhaken. Der AG kann sich nicht auf Unwissenheit berufen (schützt bekanntlich nicht vor Strafe). Er hat die Seminare akzeptiert und bezahlt. Im Übrigen haben im gewissen Umfang auch Ersatzmitglieder Anspruch auf Bildung.