Hallo, nach einer Gehaltserhöhung hat der BR-Vorsitzende die Gewerkschaft informiert, dass er Gewerkschaftsmitglieder zur Beitragsanpassung aufgefordert hat. Die Personen wurden namentlich genannt. Darf er das? Danke VG
Erstellt am 26.04.2013 um 13:44 Uhr von Charlys Woher kannte der BRV die Mitglieder? Es kann sein, dass ein BRM auch Vertrauensperson der GEW ist, dann handelt er aber als solcher, nicht als BRV. Es hätte hier auch ausgereicht der IGM mitzuteilen, dass es im Betrieb eine Loherhöung gab. Dann handelt die IGM, denn sie kennt die Mitglieder. Es ist nicht die Aufgabe des BR/BRV die GEW zu fördern.