Erstellt am 28.10.2017 um 08:31 Uhr von Krambambuli
Der BR verbietet nie - er stimmt höchstens nicht zu.
Und ich denke er hat vielleicht den Gesundheitsschutz der Nichtmitglieder mehr im Blick, als bei Gewerkschaftsmitglieder - oder ihr fragt den BR.
Erstellt am 28.10.2017 um 08:58 Uhr von nicoline
*Und ich denke er hat vielleicht den Gesundheitsschutz der Nichtmitglieder mehr im Blick, als bei Gewerkschaftsmitglieder*
Die Antwort ist jetzt nicht ernst gemeint oder??????
Der BR hat nichts zu verbieten. Am Besten ihr fragt den BR was da los ist.
Erstellt am 28.10.2017 um 11:21 Uhr von Pickel
Es gilt grundsätzlich das Grundrecht auf Tarifautonomie. Das heißt niemand darf benachteiligt werden, unabhängig davon ob er Mitglied einer Gewerkschaft ist oder eben nicht. Man könnte dem BR mal den Namen Ibrahim Ergin zurufen, der wegen der Bevorzugung von Gewerkschaftern seinen Job verlor.
Erstellt am 28.10.2017 um 11:27 Uhr von Krambambuli
Wieso ?. Seht ihr Nachtarbeit nicht als Gesundheitsbelastung ? Da ist man doch froh, wenn der BR auch mal nein sagt. Und Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgeber fair bezahlt werden, müssen nicht nur der Nachtschichtzulagen wegen ihre Gesundheit ruinieren. Ich sehe da keine "Bevorzugung" von Gewerkschaftsmitgliedern.
Erstellt am 28.10.2017 um 19:23 Uhr von ganther
Seltsamer geht ja wohl nimmer