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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abstimmung der IGM Metall Mitglieder

BL
Betriebsrat LM
Sep 2020 bearbeitet

Wie haben an einem Tag eine Belegschaftsversammlung. Ausgerufen von der GL. Nach dem Termin sollen alle IGM Metall Mitglieder über Erhöhung der Arbeitzszeit und Verzicht auf Weihnachtsgeld abstimmen. Gibt es hier Fristen, die eingehalten werden müssen oder sind zwei Abstimmungen ohne das die Mitglieder bisher wissen, dass sie abstimmen sollen, möglich?

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Community-Antworten (8)

C
celestro

29.08.2020 um 23:30 Uhr

Sorry, aber das hier ist ein BR-Forum und kein Gewerkschaftsforum. Aber davon abgesehen ... wer hält Dich davon ab, das den Mitgliedern schon einmal zu sagen?

K
kratzbürste

30.08.2020 um 09:32 Uhr

.... oder mit nein zu stimmen.

K
krambambuli

30.08.2020 um 22:01 Uhr

Die Geschäftsleitung hat zur Versammlung geladen? Oder was heißt in dem Fall GL? Und dann sollen die IGM- Miglieder abstimmen? Da würde ich mich unverzüglich mit der IGM in Verbindung setzen.

H
Hagbart44

31.08.2020 um 19:55 Uhr

Also die Mitglieder müssen rechtzeitig von der IG Metall eingeladen werden in der Regel per Post. Dann wissen die Mitglieder doch vorher das es zu einer Abstimmung kommt und worum es geht. Habt ihr Vertrauensleute im Betrieb? Die sollten im Vorfeld die Mitglieder Informieren. Die Geschäftsleitung kann keine Mitgliederversammlung einberufen falls sie das bei euch probiert... geht aus der Fragestellung nicht ganz klar hervor. Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist aussschlieslich der Gewerkschaft vorbehalten es geht schließlich um Tarifvertragliche Bestandteile.

H
Hagbart44

31.08.2020 um 19:58 Uhr

Und wieso soll die Arbeitszeit hochgefahren werden? Etwa weil so viel Arbeit im Haus ist? Das bedeutet doch viel Arbeit=viel Umsatz. Und dann soll die Belegschaft zur Gewinnmaximierung noch auf Sonderzahlungen verzichten?

K
Köpenicker

03.09.2020 um 17:24 Uhr

Wenn es der Firma schlecht geht, sollen diese an die Gewerkschaft herantreten. Für solche Fälle kann ein zeitlich befristet Tarifvertrag abgeschlossen werden. Achja, bekommen nicht Mitglieder etwa ein anderes Gehalt, oder müssen länger arbeiten, besteht vielleicht nur Nachwirkung des Tarifvertrages?

C
celestro

03.09.2020 um 18:34 Uhr

"Etwa weil so viel Arbeit im Haus ist? Das bedeutet doch viel Arbeit=viel Umsatz. Und dann soll die Belegschaft zur Gewinnmaximierung noch auf Sonderzahlungen verzichten?"

Wir produzieren preiswerte Produkte und Spezialprodukte. Je nach Produkt bleibt mal mehr und mal weniger Gewinn "hängen". Wenn es doof läuft, fahren wir die Produktion um 20% hoch und machen trotzdem 10% weniger Gewinn. viel Arbeit=viel Umsatz muss also nicht stimmen.

P.S. Erhöhung der Arbeitszeit und gleichzeitig Verzicht auf Weihnachtsgeld sieht eher nach zu hohen Lohnkosten aus.

K
Köpenicker

03.09.2020 um 19:08 Uhr

Also will der AG den einfachsten Weg gehen. Tut mir leid doch da fehlt mir das Verständnis, gegenüber des AG. Ich tippe mal, das es so schon ne Weile läuft. Auch dafür gibts Lösungen, die sind allerdings nicht das Problem des Arbeitnehmers. Ein Beispiel, was sehr einfach umzusetzen ist. Wenn es keine lukrativen Folgeauftrage gibt, einfach mal nein sagen. Das Beispiel wurde auch schon praktisch durchgezogen, das Ergebnis war mehr Umsatz. Hängt zwar auch immer von der Branche ab, doch es gibt immer andere Lösungen. Selbst wenn die Firma erstmal mehr Geld in die Hand nehmen muss. Sowas sollte immer die letzte Lösung, fragt mal die IG-Metall, was die für Erfahrungen damit haben.

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