Samstagsarbeit & Notwendigkeit
Hallo,
ich habe ein paar Fragen bezüglich von sogenannter "Samstagsarbeit":
Unsere Firma ist oft der Meinung, Samstags im Produktionsbereich arbeiten zu lassen, obwohl aus Sicht der AN nicht zwingend die Notwendigkeit besteht. Dies läßt sich anhand der Aufträge und deren Produktionsende ablesen.
Dahingehend ergeben sich folgende Fragen:
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Im Rahmen der Mitbestimmung kann der BR sein Veto bei der Entscheidung über Samstagsarbeit einlegen. Unser Betriebsratsvorsitzender nickt leider stets firmenfreundlich ab und unterschreibt - trotz geringer Auftragslage und/oder vor Feiertagen - die Betriebsvereinbarung und jegliche Rückfrage beim AG. Ist dies rechtens oder muß eine solche Entscheidung der gesamte BR abstimmen?
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Ich habe im Internet irgendwo gelesen, daß die Firma bei Samstagsarbeit die Dringlichkeit und Notwendigkeit nachweisen muss und man nicht einfach einen Zettel ans schwarze Brett hängen kann. Ist dies wirklich so? (Leider kann ich den Artikel mit Urteil nicht mehr finden)
Besten Dank im voraus. LG MarKre
Community-Antworten (3)
26.04.2013 um 03:05 Uhr
Zu 1. Der BRV kann ohne Beschluss nichts unterschreiben. Macht ihm nochmal klar, dass er nur "Erster unter Gleichen" ist und jede Meinung eines BR gleich viel (oder wenig) zählt.
Zu 2. Das hängt von dem gültigen Tarifvertrag oder falls nicht vorhanden, den Arbeitsverträgen ab. Lt. Arbeitszeitgesetz ist der Samstag ein normaler Wochentag und wird auch als solcher behandelt. Die Formulierung lautet z.B. "40 h an 6 Wochentagen". Der Samstag ist nur besonders geschützt, wenn er im Vertrag ausdrücklich ausgenommen wurde. Allerdings darf natürlich die Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden. Fallen also am Sa zusätzliche 8 h an, handelt es sich um Überstunden die ihr genehmigen müsst (per Beschluss). Dort habt ihr Handlungsspielraum...
26.04.2013 um 12:07 Uhr
Auch noch mal von mir: Macht dem BRV klar, dass er erst unterschreiben darf, wenn der BR mehrheitlich zugestimmt habt. Wenn Ihr von einem Alleingang erfahrt, könnt Ihr dem AG umgehend mitteilen, dass die Unterschrift des BRV ohne Zustimmung des BR erfolgt ist.
Der BR hat im Übrigen nicht nur ein Vetorecht.
Er ist in der Mitbestimmung und hat das Recht - aus welchen Gründen auch immer - Samstagsarbeit nicht zuzustimmen.
Ihr habt zudem ein Initiativrecht. Ihr könnt dem AG auch einen Vorschlag unterbreiten, wie die Arbeitszeit gestaltet werden kann, ohne dass es zu Samstagarbeit kommt.
27.04.2013 um 21:12 Uhr
Vielen Dank für die interessanten und informativen Rückmeldungen.
Bislang wurde es so gehandhabt, daß der BRV die Geschäftsmitteilung zur Samstagsarbeit ohne Rücksprache mit dem BR unterschrieben hat. Das sah dann so aus, daß man dem BRV den Zettel zur Unterschrift vorlegte und dieser dann ohne weiteres abgezeichnet wurde.
Auf meine Anmerkung hin, daß Samstagsarbeit nicht einfach so ans Schwarze Brett gehängt werden kann und man die Notwendig- und Dringlichkeit hinterfragen sollte, wurde ich um den besagten Artikel gebeten, den ich leider nicht mehr habe. Der BRV unterschreibt scheinbar auch alle Betriebsvereinbarungen. Kritisches Nachfragen ist unerwünscht.
Ist es möglich, als Nichtmitglied des BR die Protokolle der verschiedenen Sitzungen einzusehen? Oder wie kann man den BRV dazu bewegen, sich an die Regelung zu halten, erst nach Beschluß durch den BR seine Unterschrift unter Dokumente zu setzen?
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