Hallo,

ich habe ein paar Fragen bezüglich von sogenannter "Samstagsarbeit":

Unsere Firma ist oft der Meinung, Samstags im Produktionsbereich arbeiten zu lassen, obwohl aus Sicht der AN nicht zwingend die Notwendigkeit besteht. Dies läßt sich anhand der Aufträge und deren Produktionsende ablesen.

Dahingehend ergeben sich folgende Fragen:

1. Im Rahmen der Mitbestimmung kann der BR sein Veto bei der Entscheidung über Samstagsarbeit einlegen. Unser Betriebsratsvorsitzender nickt leider stets firmenfreundlich ab und unterschreibt - trotz geringer Auftragslage und/oder vor Feiertagen - die Betriebsvereinbarung und jegliche Rückfrage beim AG. Ist dies rechtens oder muß eine solche Entscheidung der gesamte BR abstimmen?

2. Ich habe im Internet irgendwo gelesen, daß die Firma bei Samstagsarbeit die Dringlichkeit und Notwendigkeit nachweisen muss und man nicht einfach einen Zettel ans schwarze Brett hängen kann. Ist dies wirklich so? (Leider kann ich den Artikel mit Urteil nicht mehr finden)

Besten Dank im voraus.
LG MarKre