Erstellt am 27.07.2010 um 17:36 Uhr von pfeilenbogen
champion
Also, jede Mehrarbeit unterliegt der Mitbestimmung. Dieses vor der Maßnahme, es sei denn es ist ein Notfall. Der BR kann grundsätzlich NEIN sagen zu Mehrarbeit und darauf bestehen, dass diese erst nach der Zustimmung des bR gemacht werden darf. Notfalls kann der BR auch den AG vor das Arbeitsgericht bringen, wenn er dagegen verstöß. Auch Einsweilige Verfügung ist möglich.
Letztlich muss der AG dem AN so frühzeitig auf notwendige Mehrarbeit hinweisen, dass er sich darfauf einstellen und planen kann. Also 1-2 Stunden vorher ist bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich.
Erstellt am 27.07.2010 um 17:57 Uhr von Immie
@champion
Das steht alles in §87 Abs1 Nr 2 und 3 BetrVG.
Und §12 Abs 2 TzBfG kann auch helfen.
Erstellt am 27.07.2010 um 19:03 Uhr von sueton
@ll
Und was macht chapion nun als 'Neuer" , wenn den "Alten" im BR das BetrVG schnuppe ist? Er schreibt ja , daß die so denken.
Erstellt am 27.07.2010 um 19:15 Uhr von pfeilenbogen
sueton
jede rhat den BR den er verdient/ gewählt hat. Wenn man also einen BR wählt der das BetrVG nicht beachtet darf man nicht klagen.
Aber als NEUER kann man sich auch einmal den § 23 ansehen, übrigens auch als "sueton"
Erstellt am 27.07.2010 um 19:48 Uhr von sueton
...man kann sich auch den Knigge (Über den Umgang mit Menschen) anschauen,übrigens auch als 'pfeilenbogen';-)
Wie berechnen die heute eigentlich das Zwangsgeld aus Deinem famosen § (20.000 DM)? Eins zu eins oder doch durch 1,95583 geteilt :-)))
Erstellt am 27.07.2010 um 19:50 Uhr von champion
@sueton
zum glück bin ich ja nicht der einzige "neue" der die auffassung hat das den "alten" im br das btrvg schnuppe ist!!
wir werden auf jeden fall versuchen uns gegen jene denen das btrvg schnuppe ist durchzusetzten. dafür brauchen wir aber hintergrundwissen, was wir erstmal in den w.a.f. seminaren erlernen müssen.
aber unsere zeit, auch mit hilfe dieses forums, wird kommen!!
Erstellt am 27.07.2010 um 20:02 Uhr von sueton
Hallo champion!
Geht doch,diese Einstellung lobe ich mir! Zugegeben;provokant war meine Frage schon,aber auch mit sowas wirst Du in Zukunft viel zu tun haben ( und ich bin da noch harmlos :-). Dann viel Erfolg und alles Gute!
Grüsse , sueton
Erstellt am 27.07.2010 um 20:16 Uhr von champion
hallo sueton,
peilenbogen hat aber nicht ganz unrecht, § 23 ist auf jeden fall interessant!!
vielleicht ist dieser § noch nützlich, wer weiß!?
ich kann dir nur sagen das ich auch auf provokante fragen stets ruhig und soverän die passende, untermauerbare und seriöse antwort suche.
bin seit mai erst dabei, aber sobald ich richtig fit bin will ich voll einsteigen und ich hoffe das ich manche dinge zum besseren bewegen kann.
danke sueton, du warst mir eine hilfe!
außerdem auch meinen dank an alle anderen!!
Erstellt am 27.07.2010 um 22:07 Uhr von Immie
@champion
Wie wäre es, erst einmal zu reden und mit Wissen zu überzeugen?
Nur so am Rande... hast du den 87er nebst Kommentar schon gelesen und auch verstanden?
Erstellt am 27.07.2010 um 22:42 Uhr von DerAlteHeini
champion
Damit eine vernünftige Mitbestimmung des BR in dieser Angelegenheit möglich ist, müssen doch erst einmal die Grundlagen dafür geschaffen werden.
Der BR fordert vom AG nach entsprechenden Beschluss des Betriebsrats den Abschluss von Betriebsvereinbarungen gem. §87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG.
Erstellt am 27.07.2010 um 23:09 Uhr von DonJohnson
*dafür brauchen wir aber hintergrundwissen, was wir erstmal in den w.a.f. seminaren erlernen müssen. *
Brauchst hier nicht zu schleimen ;-))) Auch andere Mütter haben hübsche Töchter ;-)))
Erstellt am 27.07.2010 um 23:41 Uhr von rainerw
@DAH
Um die Mitbestimmung möglich zu machen müssen die Grundlagen in Form einer BV geschaffen werden?
Es ist zwar Sinnvoll eine BV abzuschliessen, aber es ist kein muß, da das Gesetz an sich schon sagt das eine Mitbestimmung da ist.
@champion
Ich sage immer es nützt nichts nur zu wissen das es da einen Paragraphen gibt, sondern man muß ihn auch mit leben ausfüllen um ihn für sich zu nutzen. Ich würde hier einen Schritt weiter gehen und versuchen eine freiwillige Mehrarbeit daraus zu machen. Das heißt das dann nur die jenigen MA überstunden machen die jedesmal unterschreiben. Diesen Antrag auf freiwillige Mehrarbeit mu? der AG jedesmal beim BR rein reichen. Dieser hat ihn auf der TOP unter freiwilliger Mehrarbeit stehen und ihr könnt ihn ruhigem gewissen zustimmen, denn die MA haben ja freiwillig unterschrieben.
Lässt der AG sich darauf nicht ein, verlangt ihr für jede geplante Überstunde, das Bestellvolumen und dieine Liste eures vorhandenen Warenbestandes ein. Das wiederum gibt eine schöne lange Sitzung jedesmal um alles genauestens zu prüfen. Und für diese Zeit stehen die BRM´s ja auch nicht für ihre arbeitsfertraglichen Pflichten zur Verfügung.
Du siehst man kann einen AG schon einen Weg aufzeigen.
Macht er Alleingänge haben die Kollegen oben dden Weg ja schon beschrieben.
Erstellt am 27.07.2010 um 23:46 Uhr von DonJohnson
*Ich würde hier einen Schritt weiter gehen und versuchen eine freiwillige Mehrarbeit daraus zu machen. Das heißt das dann nur die jenigen MA überstunden machen die jedesmal unterschreiben.*
Das würde ich auf keinen Fall machen. Wie auch du weißt, muß man manche AN vor sich selber schützen und weiterhin könnte der AG diese AN dennoch "unter Druck" setzen, bzw nötigen zu unterschreiben...
Nee, eine solche BV ist nüscht in meinen Augen...
Wenn eine echte Gleitzeit möglich ist kann man darüber nachdenken, aber nciht eine BV Überstunden die so gelagert ist...
Zumindet ist das meine Meinung...
Erstellt am 27.07.2010 um 23:52 Uhr von rainerw
Nun, bei uns Funktioniert das schon seit 8 Jahern prächtig. Man muß es nur leben.
Erstellt am 28.07.2010 um 00:15 Uhr von DonJohnson
du kannst aber nciht immer von euch auf andere Betriebe schließen - ich wette mit dir, dass es woanders ganz anders gelebt werden würde ;-)
Erstellt am 28.07.2010 um 00:23 Uhr von rainerw
Nee, da haste wohl war. Aber bekommt man es hin ist es eine Gute Lösung. Ich brauche als BR keine freiwillige Mehrarbeit ablehnen und tuhe im Umkehrschluss nicht dem AG einen Freifahrtschein für alle MA ausstellen.
Es hat bei uns auch am Anfang noch Kämpfe gegeben, weil einige MA dann wohl doch nicht so freiwillig unterschrieben hatten. Aber man braucht auch auf beiden Seiten einen Lernfaktor
Erstellt am 28.07.2010 um 00:31 Uhr von DonJohnson
Bei uns würde das so nie funktionieren, ganz ehrlich. So weit sind unsere AN leider noch nciht :-(
Erstellt am 28.07.2010 um 00:41 Uhr von rainerw
Ohne das dies jetzt Fremdenfeindlich oder Diskriminierend sein soll....
Wir haben viel MA aus Staaten der ehemaligen Sowiertunion bei uns. Die waren es von Generationen her gewohnt das das was gesagt wird getan werden muß. Schluß aus Punkt,
was anderes kannten die gar nicht. Nachdem wir die Einigung mit dem AG hatten haben wir auch gesagt, nun ist es SO, Schluß , Punkt , Ende.
Heute würden sie iuns wohl nach Guantanamo schicken wenn wir das wieder kippen würden.