Erstellt am 13.02.2013 um 11:01 Uhr von Erdenbürger
Der Samstag ist für viele ein ganz normaler Werktag, ich kann aus Deiner Frage auch nur davon ausgehen, dass es für Dich auch zutrifft. Daher ist es egal, ob Du hier nach einen Samstag oder etwa nach einen Dienstag die Frage richtest. Leider gibt vom Gesetz her kein Recht auf Befreiung von der Arbeit, weil Du auf sie aufpassen muss, anders ist es natürlich wenn sie mal krank sind.
Erstellt am 13.02.2013 um 11:19 Uhr von Lurchi
Ist eine Arbeitszeit von Mo.-Fr. vereinbart, so gilt diese auch. Der Samstag wäre in diesem Fall also Mehrarbeit. Diese ist zum einen Mitbestimmungspflichtig (BR). Dieser könnte der Regelung z.B. unter einem Freiwilligkeitsvorbehalt zustimmen. Das ist bei uns auch so. Und (was hier noch wichtiger sein dürfte) diese Mehrarbeit muß mit dem AN auch in AV vereinbart sein. Ist dies nicht der Fall, muß auch keine Mehrarbeit geleistet werden.
Aber wie gesagt, es kommt auf das vereinbarte Arbeitszeit (Arbeitstage) an. Viel Erfiolg.
Erstellt am 13.02.2013 um 15:37 Uhr von gironimo
Wie hier schon gesagt wurde. Im Wesentlichen kommt es auf die bestehende Arbeitszeitregelung an.
Der BR könnte natürlich auch auf den § 80 Abs 1 Nr 2b BetrVG stoßen und in dieser Angelegenheit mit dem Arbeitgeber eine Regelung treffen.