Hallo liebe Kollegen,

wer kann mir sagen ob der Arbeitgeber bei internen Stellenausschreibungen verpflichtet ist dem Integrationsamt diese Ausschreibung zu melden.

Hintergrund:

Der Arbeitgeber (Konzern zugehörig) schreibt eine kaufmännische Stelle in unserem Hamburger Betrieb aus für die Speditionsabteilung.

Es soll schon feststehen (Klo Gespräche) das ein Kollege aus der Duisburger Filiale der nicht schwerbehindert ist eingestellt werden soll.

Gilt das noch als interne Ausschreibung ?

Ich denke mal das wir erstmal in Hamburg prüfen sollten ob ein geeigneter Bewerber der Argentur für Arbeit gemeldet wurde oder?

Laut § 81 ist der AG ja verpflichtet dieses zu prüfen und das Intergrationsamt einzuschalten...

Vielen Dank für Eure Hilfe

MfG
Spechti