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Definition Interneausschreibung

S
Spechtilein
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

wer kann mir sagen ob der Arbeitgeber bei internen Stellenausschreibungen verpflichtet ist dem Integrationsamt diese Ausschreibung zu melden.

Hintergrund:

Der Arbeitgeber (Konzern zugehörig) schreibt eine kaufmännische Stelle in unserem Hamburger Betrieb aus für die Speditionsabteilung.

Es soll schon feststehen (Klo Gespräche) das ein Kollege aus der Duisburger Filiale der nicht schwerbehindert ist eingestellt werden soll.

Gilt das noch als interne Ausschreibung ?

Ich denke mal das wir erstmal in Hamburg prüfen sollten ob ein geeigneter Bewerber der Argentur für Arbeit gemeldet wurde oder?

Laut § 81 ist der AG ja verpflichtet dieses zu prüfen und das Intergrationsamt einzuschalten...

Vielen Dank für Eure Hilfe

MfG Spechti

1.25602

Community-Antworten (2)

M
Mitleserin

08.04.2013 um 18:37 Uhr

Es gibt Rechtsprechung, dass sofern ein AG eine Stelle NUR intern oder aus bestehendem Personalüberhang besetzen möchte er diese nicht der Agentur für Arbeit melden muss, da ja ei ggf externer Bewerber nicht betrachtet/ eingestellt würde. Also nur unerfüllbare Hoffnung ggf entstehen könnte neben vermeidbarem nicht zielführender Verwaltungsarbeit. Es kann sich aber immer jemand auch spontan ohne Ausschreibung bewerben. Nimmt ein AG dann solche in die Betrachtung mit auf, wird aus einer vorher rein internen Ausschreibung eine extetne und es gelten dann die Regelungen für externe Ausschreibung.

N
niemand

09.04.2013 um 18:46 Uhr

Das Integrationsamt ist bei Stellenausschreibungen nie zu beteiligen. Die Meldung geht lediglich an die zusändige Stelle bei der Agentur für Arbeit. Bei internen Ausschreibungen kann nur dann auf die Meldung verzichtet werden wenn die Stelle durch einen von der Auflösung des Arbeitsverhältniss bedrohten MA besetzt werden soll.

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