Kann der BR bei "Zwangsreisen" der Mitarbeiter zum anderen Standort mitreden?
Hallo Zusammen,
unser Unternehmen hat nach einer Fusion zwei weit auseinanderliegende Standorte. Jetzt wird in einigen Abteilungen gefordert, dass ein tageweiser "Mitarbeiteraustausch" stattfinden soll, damit die Kolleginnen und Kollegen auch einmal den anderen Betrieb kennen lernen können. Es will aber keiner reisen. Kann dies als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden, oder können die Kolleginnen und Kollegen einfach sagen, dass sie nicht wollen? Im BR sind wir uns nicht einig.
Community-Antworten (7)
05.04.2013 um 16:33 Uhr
Was sagen denn die Arbeitsverträge zum Einsatzort?
Wie weit (in Stunden bemessen) ist der andere Standort entfernt (Auto/Öffentlichen Verkehrsmittel)?
Grundsätzlich: Was ist daran verkehrt mal den anderen Betrieb kennen zu lernen?
05.04.2013 um 16:55 Uhr
Einfach sagen, ich will/ möchte nicht sieht dascArbeitsrecht nicht vor. Hier sieht dann auch der arbeitsrichter schnell, arbeitsverweigerung und Recht zur Kündigung. Auch einmal § 106 GewO hier lesen, da hier einschlägig und zutreffend. Als Zumutsbargrenzen sind ca. 2 Std. Reisezeit durchaus ok. Wichtig ist aber immer auch was steht gensu im ArbV und klar die MB des BR soweit zutreffend.
05.04.2013 um 17:20 Uhr
Das richt doch stark nach Versetzung. Hier ist nicht die Dauer sondern die Umstände unter denen die Arbeit zu leisten ist, ausschlaggebend (Anreise erforderlich).
Daher wäre also der § 99 BetrVG anzuwenden. Der BR würde natürlich unübersehbare Nachteile sehen; Reisekosten, Zeitaufwand usw.
Da könntet Ihr also so einiges heraushandeln bzw. regeln.
Bei "Betrieb kennen lernen" fällt mir vielleicht noch betriebliche Bildung ein, wenn hier z.B. Kenntnisse für die Arbeit vermittelt werden sollen, die jetzt benötigt werden, früher aber nicht erforderlich waren.
05.04.2013 um 18:03 Uhr
Gironimo, TAGEWEISE spricht NICHT für Versetzung, eher für Dienstreise oder wechselnde Einsatzstellen.
05.04.2013 um 19:16 Uhr
das sehe ich anders.
Natürlich gehe ich auf Grund der Frage davon aus, dass es sich hierbei um AN handelt, die eben normaler Weise nicht reisen müssen (wie z.B. Montagearbeiter oder Außendienstler) und auch nicht um AN, die wechselnde Einsatzstellen als zur Arbeit gehörend rechnen dürfen.
Darum § 95 Abs 3 BetrVG: Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs,(....) (oder!) die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Werden Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt, so gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung.
05.04.2013 um 19:38 Uhr
Hallo stanislaus, ich würde mich als BR ebenso wie gironimo auf den Standpunkt stellen, dass es MB-Pflichtig ist.
Auch für diejenigen, die dazu bereit sind, gibt es vielleicht einen Nachteilsausgleich (lange Anfahrt, Reisekosten, Fahrt = Arbeitszeit) auszuhandeln. Und wenn den KollegInnen keine Nachteile entstehen, würden es vielleicht auch mehr wollen. LG Lotte
05.04.2013 um 20:06 Uhr
Gironimo, wenn der AN zB mal 1 oder 2 Tage in einen anderen Teil muss, dann dieses ggf Wochen später wieder, dann würde dieses für DR und gegen Versetzungen sprechen. Denn AN werden ja idR nicht alle Woche einmal für 1-2 Tage versetzt. Eine Versetzung bedeutet auf Dauer oder bestimmte längere Zeit.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Callcenter in Not - Hilfe bei uns bricht das Mittelalter aus
ÄlterHallo allerseits, ich arbeite in einem Callcenter in Niedersachsen als Teamleiter. Unser Betrieb ist ca. 500 Mitarbeiter groß und hat keinen Betriebsrat. Ein paar Mitarbeiter hatten nun versucht e
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Der Betriebsrat hatte einen Mitarbeiter der falsch beschuldigt wurde und dadurch seinen Arbeitsplatz verloren hat nicht geholfen
ÄlterHallo ihr lieben Es geht darum das ein langjähriger Mitarbeiter beschuldigt wurde sexzuellen Äuzerungen getätigt zu haben . Dadurch verlor dieser Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz ,es wurden für
Mitarbeiter müssen ihre Arbeitszeit intern verkaufen
ÄlterIn unserem Unternehmen müssen die Mitarbeiter ihre Zeit auf verschiedenen Kostenpositionen verbuchen. Die Mitarbeiter müssen mehr oder weniger selbst dafür sorgen, dass sie ausreichend in verschiedene