Erstellt am 08.06.2022 um 19:12 Uhr von tante frieda
Amt ruhen lassen gibt es nicht. Rücktritt oder weitermachen, beides ist möglich
Erstellt am 08.06.2022 um 20:36 Uhr von Dummerhund
"Sein Verhalten ist,was ich bisher gelesen habe,doch nicht rechtens,oder?"
Doch es ist rechtens. Welches Gesetz sollte ihm verbieten seine Meinung zu einem bestimmten Thema zu haben und diese auch zu artikulieren.
Über Art und Weise lässt sich sicherlich streiten, und da müsst ihr ansetzen.
Meinung sagen ja, aber der Ton macht die Musik. Und gerade im BR ist es auch wichtig wenn verschiedene Meinungen und Blickwinkel da sind und diskutiert werden. Natürlich sollte das nur im Gremium diskutiert werden und nicht wenn der AG mit am Tisch sitzt.
Und Amt ruhen lassen geht nicht.
Erstellt am 08.06.2022 um 21:21 Uhr von my_secret
Es geht nicht darum, dass er eine andere Meinung hat,eher darum,dass er jetzt rumbockt und trotzig sein Amt ruhen lässt...und wir keinen Ersatz einladen dürfen,schließlich kommt er regelmäßig zur Arbeit.
Danke für deine Antwort.
Erstellt am 09.06.2022 um 08:43 Uhr von Muschelschubser
Er lässt also eigenmächtig sein Amt ruhen und hat regelmäßig keine Verhinderungsgründe? Sehr ungünstig, da auch ein Ersatzvertreter nicht geladen werden kann.
Da würde ich mal §23 BetrVG im Zusammenhang mit einer wiederholten Pflichtverletzung prüfen - oder ihn mal offen fragen, ob er sich dessen bewusst ist.
Erstellt am 09.06.2022 um 08:55 Uhr von Relfe
warum dürft ihr keinen Ersatz nachrücken lassen?
Wenn er zur Arbeit kommt und seine Arbeit als wichtiger ansieht, dann ist das nach aktueller Rechtssprechung durch den BRV nur im Ausnahmefall zu prüfen und regelmäßig als Verhinderungsgrund zu werten.
Den würde ich zu Beginn der Sitzung anrufen und wenn er sagt: "ich muss arbeiten, ich komme nicht" eine EBRM nachrücken lassen.
--> das EBRM sitzt natürlich schon vor der Tür, weil ich dieses gebeten hatte sich für den Fall, das einer ausfällt bereitzuhalten :-)
da wird der "Kollege" dann aber blöd dastehen bei seinen "Wählern", wenn er am Arbeitsplatz ist und eine EBRM an der BR-Sitzung teilnimmt.
Erstellt am 09.06.2022 um 09:23 Uhr von celestro
"warum dürft ihr keinen Ersatz nachrücken lassen?"
Weil den BRM bewusst ist, warum er nicht kommt. Hier derart das Gesetz zu ignorieren halte ich für völlig unangemessen.
Erstellt am 09.06.2022 um 09:26 Uhr von Muschelschubser
@Relfe
Die Beurteilung obliegt dem BRV, weshalb das BRM gem. §29 Abs. 2 ja auch Gründe für die zeitweilige Verhinderung angeben muss. Insofern hast Du schon Recht, man könnte theoretisch die Gründe akzeptieren, ihm ein EBRM vor die Nase setzen und fertig. Auch wenn ich das aufgrund der Vorgeschichte für problematisch halte.
Dazu muss man sich aber die Frage stellen, wie der BR generell zu besagtem BRM steht:
Akzeptiert der BRV die Begründung des BRM, wird man ihm im Umkehrschluss kaum eine Pflichtverletzung vorwerfen können. Das wäre also nur dann eine Lösung, wenn man ihn lediglich etwas einnorden möchte, um langfristig wieder auf der richtigen Ebene mit ihm zusammenzuarbeiten.
Sollte das Tischtuch aufgrund der Vorgeschichte aber doch zerschnitten sein, und man zieht tatsächlich §23 in Erwägung, dann sollte die bisherige Vorgeschichte Ausnahmefall genug sein, die vom BRM genannten Verhinderungsgründe zu prüfen. Dann wäre es nur folgerichtig, kein EBRM zu laden.
Und, da bin ich eher bei celestro, die Vorgeschichte verbietet eigentlich die Ladung eines EBRM. Es sei denn, ganz zufällig bestätigt sich eine plötzliche, absolut zeitkritische Anhäufung von Aufgaben.