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Amt während Elternzeit ruhen lassen?

G
grasshoper
Jan 2018 bearbeitet

Hallo miteinander, wir haben die Situation, das ein ordentliches Mitglied des BR zur Zeit noch in Elternzeit ist, aber für 20 hrs in der Woche im Büro anwesend ist. Aus persönlichen Gründen möchte das Mitglied während der Elternzeit sein Mandat ruhen lassen ohne es niederzulegen.

Geht das?

7.438013

Community-Antworten (13)

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rolfo

18.05.2009 um 12:53 Uhr

Wenn die Kollegin 20 h die Woche arbeitet kann sie in der Zeit auch BR Tätigkeit machen, muss sie sogar tun. Da gibt es dann kein ruhen des Mandats. Muss sie meiner Meinung nach zurücktreten. Anders ist es wenn sie gar nicht arbeitet, dann ist das ein rechtlicher Verhinderungsgrund und das Mandat ruht. An Sitzungen die ausserhalb ihrer Arbeitszeit liegen ist sie ebenfalls rechtlich verhindert.

K
Kölner

18.05.2009 um 14:36 Uhr

@grasshoper Sie muss dann zurücktreten. Wäre ja auch noch schöner.

@rolfo Ich brauche ne Erklärung zu 'An Sitzungen die ausserhalb ihrer Arbeitszeit liegen ist sie ebenfalls rechtlich verhindert.'...

L
Lotte

18.05.2009 um 14:49 Uhr

Kölner, das ist ein Fall über den man sich durchaus streiten kann. Was ist, wenn die Sitzungen (wie Rolfo schon andeutete) außerhalb Ihrer AZ liegen und sie aufgrund der Betreuung ihres Kindes nicht teilnehmen kann? Wenn sie z.B. Nachtwache macht oder ausschließlich am WE arbeitet?

Genau diesen Fall hatten wir bei uns auch und haben nach Stöbern in allen Kommentaren festgestellt, dass es nur die Aussage gibt, dass Elternzeit ein tatsächlicher Verhinderungsgrund ist. In Elternzeit ist sie ja.

R
rolfo

18.05.2009 um 15:13 Uhr

@ Kölner Genau wie Lotte sagt, das meine ich. Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit und Verhinderung während der Elternzeit. Will sie aber auch keine BR-Tätigkeit während der Arbeitszeit muss sie ihr Amt niederlegen.

P
PTNetty

18.05.2009 um 23:57 Uhr

@ all Vorsicht vor der Aussage " Nachtwache " ist bei allen logischen Argumenten kein Verhinderungsgrund!

Gruß PT Netty

D
DerAlteHeini

19.05.2009 um 01:08 Uhr

rolfo Es ist unerheblich ob die Kollegin Vollzeit oder Teilzeit ARBEITET. Die Kollegin hat die gleichen Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer und auch als Betriebsratsmitglied wie alle anderen beschäftigten Kollegen auch. Hat sie Urlaub, ist krank, ist sie in der Freizeit oder bummelt Überstunden ab, so ist sie zeitweilig verhindert und es ist ein Ersatzmitglied zu laden. Anders wäre es wenn die Kollegin dem BR mitteilt, dass sie trotz zeitweiliger Verhinderung eingeladen werden möchte. Das ruhen lassen des BR Amts ist im Gesetz nicht vorgesehen und somit nicht möglich.

rolfo Ein Betriebsratsmitglied ist rechtliche Verhindert, wenn es persönlich betroffen ist. Was hier ja nicht der Fall ist.

R
rolfo

19.05.2009 um 09:53 Uhr

@ der alte Heini das sagte ich doch. Rechtlich verhindert für die Zeit, die sie für Elternzeit beansprucht. Nicht rechtlich verhindert für die Zeit wo sie arbeitet. Z.B. sie arbeitet täglich 4 Stunden, in der Zeit ist BR Sitzung, dann hat sie die Pflicht teilzunehmen und BR Arbeit zu machen. 4 Stunden ist sie zu Hause in Elternzeit, dann ist sie rechtlich verhindert, alles klar jetzt?

K
Kölner

19.05.2009 um 11:32 Uhr

@rolfo Das ist ein Gerücht!

R
rolfo

19.05.2009 um 11:43 Uhr

@ Kölner Was ist ein Gerücht?

K
Kölner

19.05.2009 um 16:06 Uhr

@rolfo Das was Du da schreibst ist ein Gerücht und falsch!

R
rolfo

19.05.2009 um 18:19 Uhr

@ Kölner dann erklär mir doch mal wie das funktionieren soll. Sie arbeitet, ( wenn auch nur Teilzeit ) und möchte ihr Mandat ruhen lassen. Entweder in der Zeit wo sie arbeitet Betriebsrat oder gar nicht. Was ist daran falsch?

K
Kölner

20.05.2009 um 10:44 Uhr

@rolfo Sie arbeitet aber doch! Und ein Mandat kann man nicht 'ruhen' lassen, man ist ggf. nur (für eine längere Zeit) entschuldigt verhindert.

R
rolfo

20.05.2009 um 13:54 Uhr

@ Kölner das sage ich doch die ganze Zeit, sie ist nur rechtlich verhindert wenn sie zuhause ihr Baby betreut. Ist bei euch noch Karneval?

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