Erstellt am 18.05.2009 um 10:53 Uhr von rolfo
Wenn die Kollegin 20 h die Woche arbeitet kann sie in der Zeit auch BR Tätigkeit machen, muss sie sogar tun. Da gibt es dann kein ruhen des Mandats. Muss sie meiner Meinung nach zurücktreten.
Anders ist es wenn sie gar nicht arbeitet, dann ist das ein rechtlicher Verhinderungsgrund und das Mandat ruht.
An Sitzungen die ausserhalb ihrer Arbeitszeit liegen ist sie ebenfalls rechtlich verhindert.
Erstellt am 18.05.2009 um 12:36 Uhr von Kölner
@grasshoper
Sie muss dann zurücktreten. Wäre ja auch noch schöner.
@rolfo
Ich brauche ne Erklärung zu 'An Sitzungen die ausserhalb ihrer Arbeitszeit liegen ist sie ebenfalls rechtlich verhindert.'...
Erstellt am 18.05.2009 um 12:49 Uhr von Lotte
Kölner,
das ist ein Fall über den man sich durchaus streiten kann. Was ist, wenn die Sitzungen (wie Rolfo schon andeutete) außerhalb Ihrer AZ liegen und sie aufgrund der Betreuung ihres Kindes nicht teilnehmen kann?
Wenn sie z.B. Nachtwache macht oder ausschließlich am WE arbeitet?
Genau diesen Fall hatten wir bei uns auch und haben nach Stöbern in allen Kommentaren festgestellt, dass es nur die Aussage gibt, dass Elternzeit ein tatsächlicher Verhinderungsgrund ist. In Elternzeit ist sie ja.
Erstellt am 18.05.2009 um 13:13 Uhr von rolfo
@ Kölner
Genau wie Lotte sagt, das meine ich. Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit und Verhinderung während der Elternzeit.
Will sie aber auch keine BR-Tätigkeit während der Arbeitszeit muss sie ihr Amt niederlegen.
Erstellt am 18.05.2009 um 21:57 Uhr von PTNetty
@ all
Vorsicht vor der Aussage " Nachtwache "
ist bei allen logischen Argumenten kein Verhinderungsgrund!
Gruß
PT Netty
Erstellt am 18.05.2009 um 23:08 Uhr von DerAlteHeini
rolfo
Es ist unerheblich ob die Kollegin Vollzeit oder Teilzeit ARBEITET.
Die Kollegin hat die gleichen Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer und auch als Betriebsratsmitglied wie alle anderen beschäftigten Kollegen auch.
Hat sie Urlaub, ist krank, ist sie in der Freizeit oder bummelt Überstunden ab, so ist sie zeitweilig verhindert und es ist ein Ersatzmitglied zu laden. Anders wäre es wenn die Kollegin dem BR mitteilt, dass sie trotz zeitweiliger Verhinderung eingeladen werden möchte.
Das ruhen lassen des BR Amts ist im Gesetz nicht vorgesehen und somit nicht möglich.
rolfo
Ein Betriebsratsmitglied ist rechtliche Verhindert, wenn es persönlich betroffen ist.
Was hier ja nicht der Fall ist.
Erstellt am 19.05.2009 um 07:53 Uhr von rolfo
@ der alte Heini
das sagte ich doch. Rechtlich verhindert für die Zeit, die sie für Elternzeit beansprucht. Nicht rechtlich verhindert für die Zeit wo sie arbeitet.
Z.B. sie arbeitet täglich 4 Stunden, in der Zeit ist BR Sitzung, dann hat sie die Pflicht teilzunehmen und BR Arbeit zu machen.
4 Stunden ist sie zu Hause in Elternzeit, dann ist sie rechtlich verhindert, alles klar jetzt?
Erstellt am 19.05.2009 um 09:32 Uhr von Kölner
@rolfo
Das ist ein Gerücht!
Erstellt am 19.05.2009 um 09:43 Uhr von rolfo
@ Kölner
Was ist ein Gerücht?
Erstellt am 19.05.2009 um 14:06 Uhr von Kölner
@rolfo
Das was Du da schreibst ist ein Gerücht und falsch!
Erstellt am 19.05.2009 um 16:19 Uhr von rolfo
@ Kölner
dann erklär mir doch mal wie das funktionieren soll. Sie arbeitet, ( wenn auch nur Teilzeit ) und möchte ihr Mandat ruhen lassen. Entweder in der Zeit wo sie arbeitet Betriebsrat oder gar nicht.
Was ist daran falsch?
Erstellt am 20.05.2009 um 08:44 Uhr von Kölner
@rolfo
Sie arbeitet aber doch!
Und ein Mandat kann man nicht 'ruhen' lassen, man ist ggf. nur (für eine längere Zeit) entschuldigt verhindert.
Erstellt am 20.05.2009 um 11:54 Uhr von rolfo
@ Kölner
das sage ich doch die ganze Zeit, sie ist nur rechtlich verhindert wenn sie zuhause ihr Baby betreut.
Ist bei euch noch Karneval?