Ich wurde von der Arbeit im Zuge einer Einigung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich freigestellt.
Für die Dauer meiner Freistellung lasse ich mein Betriebsratsmandat ruhen, denn da kann ich eh nichts ausrichten.
Der BR wollte Klarheit, damit künftig Beschlüsse des BR wirksam sind.
1) Passt das so für den BR?
1) Darf ich mein Betriebsratsmandat ruhen lassen (eigentlich will ich das gar nicht)?
2) Habe ich dann für die Restlaufzeit (8 Monate) noch den besonderen kündigungsschutz, denn fristlos kann es der Chef ja während der vereinbarten Weiterbeschäftigung ja immer noch versuchen?