Amt als BRV einige Zeit ruhen lassen
Ich wurde von der Arbeit im Zuge einer Einigung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich freigestellt. Für die Dauer meiner Freistellung lasse ich mein Betriebsratsmandat ruhen, denn da kann ich eh nichts ausrichten. Der BR wollte Klarheit, damit künftig Beschlüsse des BR wirksam sind.
- Passt das so für den BR?
- Darf ich mein Betriebsratsmandat ruhen lassen (eigentlich will ich das gar nicht)?
- Habe ich dann für die Restlaufzeit (8 Monate) noch den besonderen kündigungsschutz, denn fristlos kann es der Chef ja während der vereinbarten Weiterbeschäftigung ja immer noch versuchen?
Community-Antworten (8)
08.01.2019 um 18:13 Uhr
Ein "Ruhen" des BR-Amtes gibt es nicht.
Den besonderen Kündigungsschutz hast Du noch bis ein Jahr nach Ende Deines Amtes.
Beides wird in der Regel in der ersten Grundlagenschulung erläutert.
09.01.2019 um 08:17 Uhr
Es liegt ja vielleicht an der frühen Zeit, zu deinem Punkt 3. Du bist jetzt für 8 Monate von der Arbeit freigestellt?!, d.h. du gehst nicht mehr an deine Arbeitsstelle bist also zuhause. Wie soll oder warum soll dann dein Chef dich in dieser Zeit fristlos kündigen, er weiß doch das du keinen "Schaden " mehr anrichten tust, da du ja nicht mehr zur Arbeit kommst.
Das Problem ist eher der besondere Kündigungsschutz für dich als BR Mitglied. Wurde das den bei der Einigung im Aufhebungsvertrag berücksichtigt? Vermutlich wird vom AG erwartet,das du dein BR Amt niederlegst und dann 8 Monate zu Hause versauerst! Und dem hast du zugestimmt?????
Aber vielleicht sehe ich da was nicht zu so früher Stunde.
09.01.2019 um 08:49 Uhr
Deiner Frage nach bist du BRV. Also gibt es nur 2 Möglichkeiten, du gehst als RV jeden Tag zur Arbeit machst BR-Arbeit und setzt dich die letzten Monate noch für deine Kollegen ein, erarbeitest Dinge die für eure Kollegen wichtig sind oder Du trittst als BRV und Mitglied des BR zurück. alles andere ist m.M. nach Unfug.
09.01.2019 um 09:33 Uhr
Hallo CarlaG, in Deinem Fall kommt es sicher auch auf die Vorgeschichte an, die zum Aufhebungsvertrag geführt hat. Ich hoffe Du hast da wenigstens gut verhandelt.
Ich gehe mal davon aus, dass Dein Arbeitgeber Dich so schnell wie möglich aus den Augen haben will. Du solltest Dir die Frage stellen, ob Du in der verbleibenden Zeit als BRV noch etwas bewirken kannst/willst und ob Du den Rückhalt des Gremiums genießt. Wenn das nicht der Fall ist würde ich das Amt niederlegen. Ich würde das an Deiner Stelle auf jeden Fall mit Deinem Anwalt besprechen. Ich bin mir nicht sicher ob der AG während der Freistellung noch eine fristlose Kündigung aussprechen könnte, die ggf. den geschlossenen Aufhebungsvertrag bricht. Arbeitgeber sind mitunter ja sehr kreativ, wenn es darum geht Gründe für eine fristlose Kündigung zu finden. Manchmal muss man nur lange genug suchen oder sich die richtigen Zeugen kaufen. Bei der Fragestellung bin ich aber definitiv raus - frag da lieber mal Deinen Anwalt.
09.01.2019 um 10:25 Uhr
"Du bist jetzt für 8 Monate von der Arbeit freigestellt?!, d.h. du gehst nicht mehr an deine Arbeitsstelle bist also zuhause. Wie soll oder warum soll dann dein Chef dich in dieser Zeit fristlos kündigen, er weiß doch das du keinen "Schaden " mehr anrichten tust, da du ja nicht mehr zur Arbeit kommst."
Zuerst hatte ich das auch so verstanden. Aber mittlerweile denke ich eher, daß "arbeite jetzt noch 8 Monate und bin dann freigestellt bis zum Ende" gemeint ist.
09.01.2019 um 11:48 Uhr
Natürlich kann der Arbeitgeber auch in einer Freistellung außerordentlich kündigen! Welche Auswirkungen das auf einen Aufhebungsvertrag hat, wäre dann zu prüfen.
Ach ja: Auch wenn es nicht allen bekannt ist: Auch einem BRM kann der Arbeitgeber außerordentlich kündigen.
Und: Auch einem Ex-BRM welches nachwirkenden Kündigungsschutz hat kann der Arbeitgeber außerordentlich kündigen.
Und noch etwas: wer nach einem Grund für eine außerordentliche Kündigung suchen muss, der hat keinen. Den Grund muss schon der Arbeitnehmer liefern. Innerhalb einer Freistellung ist das gar nicht so leicht, aber durchaus möglich.
09.01.2019 um 12:57 Uhr
Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen! Kurz: ja ich habe zugestimmt, aus verschiedenen Gründen. Auch Gesundheit und Lebensglück spielten da eine Rolle. Um BR ging es gar nicht. Ja, fristlos kündigen kann man mich tatsächlich noch. Es können ja jederzeit noch alte Dinge ausgegraben werden. Es wurde ja ohnehin emsig schon danach gesucht, um mich los zu werden. Deshalb ist es weiterhin sehr wichtig, keine Fehler zu machen - für mich genauso wie für den noch aktiven BR. Fast keiner von uns hatte bis jetzt schon eine Schulung, obwohl sie zusteht. Ist alles sehr misslich und hat alles miteinander zu tun. Ist alles ziemlich krass.
09.01.2019 um 13:17 Uhr
Ich gehe davon aus, dass dies Ding gegessen ist. Ich persönlich glaube nicht, dass ein AG Lust hat einen schon freigestellten AN noch nachträglich außerordentlich zu kündigen. ,,Es können jederzeit noch alte Dinge ausgegraben werden" hast Du goldene Löffel geklaut? Ich würde mein Mandat abgeben und die Zeit nutzen was für mich zu tun und einen neuen Arbeitgeber zu suchen!
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