Erst einmal ein Dankeschön zur Beantwortung meiner letzten Frage, genau auf den Punkt getroffen.
Wie ist das eigentlich bei einer Küngigung seitens AG, wo noch Urlaub und Überstunden beim Kollegen vorhanden sind. Er ist mit sofortiger Wirkung freigestellt mit einer Kündigungszeit von sechs Monaten. Hier wurde die Auskunft erteilt, dass der noch zustehende Urlaub und die Ü-Std. mit eingeflossen sind und somit nicht vergütet werden müssen. Ist das so richtig?
Wir sind zu keinem gleichen Ergebnis gekommen. Ein Teil meint Ja, was den Urlaub betrifft, die Ü-Std. jedoch müssen ausgezahlt werden. Die anderen meinen nein, beides darf der AG nicht in Betracht nehmen.
Wer kann uns hier weiterhelfen?
Gruß Frodo