Urlaub und Ü-Stunden in Kündg.frist mit einfließen lassen
Erst einmal ein Dankeschön zur Beantwortung meiner letzten Frage, genau auf den Punkt getroffen. Wie ist das eigentlich bei einer Küngigung seitens AG, wo noch Urlaub und Überstunden beim Kollegen vorhanden sind. Er ist mit sofortiger Wirkung freigestellt mit einer Kündigungszeit von sechs Monaten. Hier wurde die Auskunft erteilt, dass der noch zustehende Urlaub und die Ü-Std. mit eingeflossen sind und somit nicht vergütet werden müssen. Ist das so richtig? Wir sind zu keinem gleichen Ergebnis gekommen. Ein Teil meint Ja, was den Urlaub betrifft, die Ü-Std. jedoch müssen ausgezahlt werden. Die anderen meinen nein, beides darf der AG nicht in Betracht nehmen. Wer kann uns hier weiterhelfen? Gruß Frodo
Community-Antworten (2)
19.02.2013 um 22:30 Uhr
wenn Urlaub/Überstunden während dieser Freistellung abgegolten sein soll, muß dies in dieser Freistellungserklärung auch explizit erklärt werden
wird lediglich "freigestellt", kann nicht automatisch Urlaub als abgegolten betrachtet werden auch werden nicht automatisch Überstunden ausgeglichen da eine Freistellung erstmal eine einseitige Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung durch den AG darstellt, er somit laut 615 BGB im Annahmeverzug ist
genauso bei widerruflicher Freistellung dies würde Urlaubsabgeltung ausdrücklich ausschließen, da Urlaubsgewährung nur unwiderruflich gewährt werden könnte
Überstundenabgeltung bedarf jedoch keiner unwiderruflichen Freistellung
20.02.2013 um 10:12 Uhr
Hinsichtlich der Überstunden wäre auch noch der Tarifvertrag zu beachten - falls es einen gibt.
Verwandte Themen
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20
Zahlen Durcheinander
ÄlterHallo Leute! Ich will heute eine Frage stellen die sich eher für Rechner oder logisch Denkenden wendet;-). Es geht um Auszahlung von Überstunden Prozenten. Hier erst einmal der der dazugehörige
BR-Mitglied im Außendienst - Wie kann ich meine BR-Tätigkeit in die Zielvereinbarung sinnvoll einfliessen lassen?
ÄlterIch bin im Außendienst tätig und gleichzeitig BR-Mitglied. Jetzt sollen Zielvereinbarungen geschlossen werden. Wie kann ich meine BR-Tätigkeit in die Zielvereinbarung sinnvoll einfliessen lassen?
Konflikt in unserem Haus - Darf der ARBEITGEBER ohne eine vorherige Schulungsphase Ergebnisse aus TEST´s in eine JAHRESBEURTEILUNG bzw. JAHRESBEWERTUNG einfliessen lassen?
ÄlterDarf mein ARBEITGEBER ohne eine vorherige Schulungsphase Ergebnisse aus TEST´s in eine JAHRESBEURTEILUNG bzw. JAHRESBEWERTUNG einfliessen lassen. Bei uns im Haus ist die Hoelle los und niemand trau
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac