Erstellt am 17.09.2018 um 11:19 Uhr von Pjöööng
Der Betriebsrat ist anzuhören. Dies geschieht in der Regel entweder schriftlich (durch Zustellung eines Schreibens an den BRV bzw. dessen Vertreter) oder mündlich (durch den Arbeitgeber in einer BR-Sitzung).
Der BR hat drei Tage (außerordentliche Kündigung) bzw. 7 Tage (ordentliche Kündigung) Zeit sich zu äußern.
Kündigt der Arbeitgeber bevor er eine abschließende Stellungnahme des BR erhalten hat, bzw. die Äußerungsfrist abgelaufen ist, so ist die Kündigung unwiksam (die Unwirksamkeit muss dann noch vom Arbeitsgericht festgestellt werden, drei Wochen Frist beachten).
Interne Fehler des BR (z.B. fehlerhafte Ladung) haben in der Regel keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung. Ausnahme: der Arbeitgeber musste erkennen dass kein wirksamer Beschluss des BR vorliegen kann.
Erstellt am 17.09.2018 um 11:20 Uhr von rsddbr
Die Frist für die Anhörung des BR zur ordentlichen Kündigung beträgt 1 Woche, zur außerordentlichen Kündigung 3 Werktage. Demnach reicht ein Tag nicht aus.
Der BRV oder dessen Stellvertreter müssen nicht anwesend sein. Der BR ist in der Regel trotzdem handlungs- und beschlussfähig.
Erstellt am 17.09.2018 um 12:30 Uhr von moreno
Also ja keine Stellungnahme abgeben an diesem Tag! Ansonsten wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört!
Ihr habt eine Woche Zeit nutzt diese aus!
Erstellt am 17.09.2018 um 12:45 Uhr von kratzbürste
Und wenn der AG trotzdem nach einem Tag kündigt - sagt dem AG nichts. Sagt dem gekündigten, dass der BR nicht ordnungsgemäß gehört wurde und schickt ihm zum Anwalt.
Erstellt am 17.09.2018 um 13:28 Uhr von justbr
Es wurden kurzfristig einige BR-Mitglieder zusammengerufen. Es folgte eine kurze Erläuterung und es musste ein Anhörungsbogen unterschrieben werden. Es gab keine Zeit für einen Widerspruch oder dergleichen
Erstellt am 17.09.2018 um 13:31 Uhr von celestro
Unsinn ! Wenn Euch der AG die Anhörung gibt, habt Ihr wie gesagt 3 oder 7 Tage Zeit.
Wer hat Euch zusammen gerufen ? Der AG ? Dann hat der Euch ziemlich an der Nase herum geführt.
Erstellt am 17.09.2018 um 13:40 Uhr von justbr
korrekt, der Inhaber persönlich. Es war äußerst kurz. Die Kündigung wurde dann am darauffolgenden Tag zugestellt. Also konnte der AG die frist von einer Woche gar nicht verkürzen? Der AG wollte das ganz schnell machen, weil die gekündigte, sonst noch in den Kündigungsschutz gerutscht wäre. Ist der Fehler jetzt einer vom BR oder AG?
Erstellt am 17.09.2018 um 14:31 Uhr von celestro
wenn Ihr so "nett" wart und dem AG Eure Stellungnahme so schnell gegeben habt, damit er die Kündigung noch raushauen kann, hat der AG alles richtig gemacht. Der BR eher nicht ....
Erstellt am 17.09.2018 um 14:36 Uhr von Pjöööng
Zitat (justbr):
"Es wurden kurzfristig einige BR-Mitglieder zusammengerufen. Es folgte eine kurze Erläuterung und es musste ein Anhörungsbogen unterschrieben werden. Es gab keine Zeit für einen Widerspruch oder dergleichen "
Das klingt danach dass der Arbeitgeber erkennen musste, dass dem Ganzen kein BR-Beschluss zu Grunde lag.
Hoffentlich habt Ihr jetzt genug A.sch in der Hose, dem Gekündigten mitzuteilen wie die Anhörung verlief, damit dieser sich Gedanken machen kann, ob er eine Kündigungsschutzklage führt.
Und danach solltet Ihr mal bei Amazon für jedes BRM ein Rückgrat bestellen, Ihr braucht das!