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Reicht eine Anhörung einen Tag vor Kündigung ohne Vorsitzende u Stellvertr. aus?

J
justbr
Sep 2018 bearbeitet

Reicht eine BR - Anhörung einen Tag vor Zustellung der Kündigung (ordentliche Kündigung) ohne Vorsitzende und Stellvertreter aus um eine(n) Arbeitnehmer(in) zu kündigen?

46809

Community-Antworten (9)

P
Pjöööng

17.09.2018 um 13:19 Uhr

Der Betriebsrat ist anzuhören. Dies geschieht in der Regel entweder schriftlich (durch Zustellung eines Schreibens an den BRV bzw. dessen Vertreter) oder mündlich (durch den Arbeitgeber in einer BR-Sitzung).

Der BR hat drei Tage (außerordentliche Kündigung) bzw. 7 Tage (ordentliche Kündigung) Zeit sich zu äußern.

Kündigt der Arbeitgeber bevor er eine abschließende Stellungnahme des BR erhalten hat, bzw. die Äußerungsfrist abgelaufen ist, so ist die Kündigung unwiksam (die Unwirksamkeit muss dann noch vom Arbeitsgericht festgestellt werden, drei Wochen Frist beachten).

Interne Fehler des BR (z.B. fehlerhafte Ladung) haben in der Regel keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung. Ausnahme: der Arbeitgeber musste erkennen dass kein wirksamer Beschluss des BR vorliegen kann.

R
rsddbr

17.09.2018 um 13:20 Uhr

Die Frist für die Anhörung des BR zur ordentlichen Kündigung beträgt 1 Woche, zur außerordentlichen Kündigung 3 Werktage. Demnach reicht ein Tag nicht aus.

Der BRV oder dessen Stellvertreter müssen nicht anwesend sein. Der BR ist in der Regel trotzdem handlungs- und beschlussfähig.

M
Moreno

17.09.2018 um 14:30 Uhr

Also ja keine Stellungnahme abgeben an diesem Tag! Ansonsten wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört! Ihr habt eine Woche Zeit nutzt diese aus!

K
kratzbürste

17.09.2018 um 14:45 Uhr

Und wenn der AG trotzdem nach einem Tag kündigt - sagt dem AG nichts. Sagt dem gekündigten, dass der BR nicht ordnungsgemäß gehört wurde und schickt ihm zum Anwalt.

J
justbr

17.09.2018 um 15:28 Uhr

Es wurden kurzfristig einige BR-Mitglieder zusammengerufen. Es folgte eine kurze Erläuterung und es musste ein Anhörungsbogen unterschrieben werden. Es gab keine Zeit für einen Widerspruch oder dergleichen

C
celestro

17.09.2018 um 15:31 Uhr

Unsinn ! Wenn Euch der AG die Anhörung gibt, habt Ihr wie gesagt 3 oder 7 Tage Zeit.

Wer hat Euch zusammen gerufen ? Der AG ? Dann hat der Euch ziemlich an der Nase herum geführt.

J
justbr

17.09.2018 um 15:40 Uhr

korrekt, der Inhaber persönlich. Es war äußerst kurz. Die Kündigung wurde dann am darauffolgenden Tag zugestellt. Also konnte der AG die frist von einer Woche gar nicht verkürzen? Der AG wollte das ganz schnell machen, weil die gekündigte, sonst noch in den Kündigungsschutz gerutscht wäre. Ist der Fehler jetzt einer vom BR oder AG?

C
celestro

17.09.2018 um 16:31 Uhr

wenn Ihr so "nett" wart und dem AG Eure Stellungnahme so schnell gegeben habt, damit er die Kündigung noch raushauen kann, hat der AG alles richtig gemacht. Der BR eher nicht ....

P
Pjöööng

17.09.2018 um 16:36 Uhr

Zitat (justbr): "Es wurden kurzfristig einige BR-Mitglieder zusammengerufen. Es folgte eine kurze Erläuterung und es musste ein Anhörungsbogen unterschrieben werden. Es gab keine Zeit für einen Widerspruch oder dergleichen "

Das klingt danach dass der Arbeitgeber erkennen musste, dass dem Ganzen kein BR-Beschluss zu Grunde lag. Hoffentlich habt Ihr jetzt genug A.sch in der Hose, dem Gekündigten mitzuteilen wie die Anhörung verlief, damit dieser sich Gedanken machen kann, ob er eine Kündigungsschutzklage führt.

Und danach solltet Ihr mal bei Amazon für jedes BRM ein Rückgrat bestellen, Ihr braucht das!

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