In der Betriebsordnung ist festgehalten: "Jeder Mitarbeiter erhält einen bezahlten Urlaub, der sich nach Maßgabe der tariflichen bzw. gesetzlichen Bestimmungen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen richtet. Bei Ein- oder Austritt wird der Urlaub anteilig (Stichtag 15. d.M.) gewährt."
Ist die Klausel in der Betriebsordnung zulässig, oder muss diese explizit im Arbeitsvertrag festgehalten werden?