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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsanspruch

B
Basti98Sta
Jun 2022 bearbeitet

Ich habe eine 5 Tage Woche und meinen Arbeitsvertrag zum 31.07. gekündigt. Ich habe normalerweise 30 Urlaubstage. In meinem Arbeitsvertrag befindet sich keine pro rata temporis Klausel.
In der Betriebsordnung ist festgehalten: "Jeder Mitarbeiter erhält einen bezahlten Urlaub, der sich nach Maßgabe der tariflichen bzw. gesetzlichen Bestimmungen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen richtet. Bei Ein- oder Austritt wird der Urlaub anteilig (Stichtag 15. d.M.) gewährt." Ist die Klausel in der Betriebsordnung zulässig, oder muss diese explizit im Arbeitsvertrag festgehalten werden?

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Community-Antworten (4)

M
Moreno

02.06.2022 um 21:06 Uhr

Hier zählt der Arbeitsvertrag und nicht die Betriebsordnung aber es kann sein, dass du dies einklagen musst!

D
DummerHund

02.06.2022 um 21:09 Uhr

Würde ich hier auch machen, denn bei Kündigung hat man eh nichts mehr zu verlieren.

C
celestro

03.06.2022 um 03:16 Uhr

Der AV ist hier ja günstiger.

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