Urlaubsanspruch
Ich habe eine 5 Tage Woche und meinen Arbeitsvertrag zum 31.07. gekündigt. Ich habe normalerweise 30 Urlaubstage. In meinem Arbeitsvertrag befindet sich keine pro rata temporis Klausel.
In der Betriebsordnung ist festgehalten: "Jeder Mitarbeiter erhält einen bezahlten Urlaub, der sich nach Maßgabe der tariflichen bzw. gesetzlichen Bestimmungen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen richtet. Bei Ein- oder Austritt wird der Urlaub anteilig (Stichtag 15. d.M.) gewährt."
Ist die Klausel in der Betriebsordnung zulässig, oder muss diese explizit im Arbeitsvertrag festgehalten werden?
Community-Antworten (4)
02.06.2022 um 20:16 Uhr
02.06.2022 um 21:06 Uhr
Hier zählt der Arbeitsvertrag und nicht die Betriebsordnung aber es kann sein, dass du dies einklagen musst!
02.06.2022 um 21:09 Uhr
Würde ich hier auch machen, denn bei Kündigung hat man eh nichts mehr zu verlieren.
03.06.2022 um 03:16 Uhr
Der AV ist hier ja günstiger.
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