Urlaubsanspruch
Hallo Betriebsrätler.................! Wie ist der Urlaubsanspruch geregelt, wenn der AN schulpflichtige Kinder hat oder der Ehepartner z.B. Lehrer ist ?
Community-Antworten (8)
17.12.2010 um 21:19 Uhr
Bewerber, wie für jeden anderen auch, 7 BUrlG.
17.12.2010 um 21:25 Uhr
Die AN-Koll können doch nichts dafür, dass der Partner eines Koll lehrer ist!
17.12.2010 um 21:35 Uhr
Die AN Kollegen können auch nichts dafür, dass der Kollege schulpflichtige Kinder hat!
17.12.2010 um 21:49 Uhr
@Bewerber, " sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen" heisst es gleich Anfangs des § 7 BUrlG. Und wie in jedem Jahr, sobald Schulferien sind, wiederholt sich die Streiterei, wer wann Urlaub nimmt. M. E. müsste es doch möglich sein, dass sich erwachsene Menschen einigen können.
17.12.2010 um 21:55 Uhr
MonaLisa ja, diese Hoffnung hat man jedes Jahr auf's Neue
17.12.2010 um 21:57 Uhr
nico, mona, vielleicht sollte man es die Kinder regeln lassen...;-))
17.12.2010 um 22:09 Uhr
Lotte ja genau, die fahren dann alle zusammen weg und die Eltern können ungestört in den Ferien arbeiten ;-))
17.12.2010 um 22:09 Uhr
@Lotte, ich bin fest davon überzeugt, dass Kiddi's solche Probleme im Handumdrehen lösen! Denn für Kiddi's sind das gar keine....... ! :-)
@Bewerber, ich meine schon, dass Kollegen, die keine schulpflichtigen (oder überhaupt!) Ableger mehr zuhause haben, das alljährliche Problem kennen! Manche Kollegn meinen, dass es ein Privileg wäre, in den Schulferien vorrangig Urlaub zu bekommen, aber dass das die teuerste Reisezeit ist, daran denkt in diesem Moment wohl keiner...... Ist kein Privileg, ist einfach nur sauteuer!
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