W.A.F. LogoSeminare

Urlaubsanspruch

B
Bewerber
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betriebsrätler.................! Wie ist der Urlaubsanspruch geregelt, wenn der AN schulpflichtige Kinder hat oder der Ehepartner z.B. Lehrer ist ?

1.12608

Community-Antworten (8)

A
alterBrummbär

17.12.2010 um 21:19 Uhr

Bewerber, wie für jeden anderen auch, 7 BUrlG.

K
Kurzarbeiter

17.12.2010 um 21:25 Uhr

Die AN-Koll können doch nichts dafür, dass der Partner eines Koll lehrer ist!

N
nicoline

17.12.2010 um 21:35 Uhr

Die AN Kollegen können auch nichts dafür, dass der Kollege schulpflichtige Kinder hat!

M
monalisa

17.12.2010 um 21:49 Uhr

@Bewerber, " sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen" heisst es gleich Anfangs des § 7 BUrlG. Und wie in jedem Jahr, sobald Schulferien sind, wiederholt sich die Streiterei, wer wann Urlaub nimmt. M. E. müsste es doch möglich sein, dass sich erwachsene Menschen einigen können.

N
nicoline

17.12.2010 um 21:55 Uhr

MonaLisa ja, diese Hoffnung hat man jedes Jahr auf's Neue

L
Lotte

17.12.2010 um 21:57 Uhr

nico, mona, vielleicht sollte man es die Kinder regeln lassen...;-))

N
nicoline

17.12.2010 um 22:09 Uhr

Lotte ja genau, die fahren dann alle zusammen weg und die Eltern können ungestört in den Ferien arbeiten ;-))

M
monalisa

17.12.2010 um 22:09 Uhr

@Lotte, ich bin fest davon überzeugt, dass Kiddi's solche Probleme im Handumdrehen lösen! Denn für Kiddi's sind das gar keine....... ! :-)

@Bewerber, ich meine schon, dass Kollegen, die keine schulpflichtigen (oder überhaupt!) Ableger mehr zuhause haben, das alljährliche Problem kennen! Manche Kollegn meinen, dass es ein Privileg wäre, in den Schulferien vorrangig Urlaub zu bekommen, aber dass das die teuerste Reisezeit ist, daran denkt in diesem Moment wohl keiner...... Ist kein Privileg, ist einfach nur sauteuer!

Ihre Antwort