Erstellt am 17.12.2010 um 20:19 Uhr von alterBrummbär
Bewerber,
wie für jeden anderen auch, 7 BUrlG.
Erstellt am 17.12.2010 um 20:25 Uhr von Kurzarbeiter
Die AN-Koll können doch nichts dafür, dass der Partner eines Koll lehrer ist!
Erstellt am 17.12.2010 um 20:35 Uhr von nicoline
Die AN Kollegen können auch nichts dafür, dass der Kollege schulpflichtige Kinder hat!
Erstellt am 17.12.2010 um 20:49 Uhr von MonaLisa
@Bewerber,
" sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen" heisst es gleich Anfangs des § 7 BUrlG.
Und wie in jedem Jahr, sobald Schulferien sind, wiederholt sich die Streiterei, wer wann Urlaub nimmt.
M. E. müsste es doch möglich sein, dass sich erwachsene Menschen einigen können.
Erstellt am 17.12.2010 um 20:55 Uhr von nicoline
MonaLisa
ja, diese Hoffnung hat man jedes Jahr auf's Neue
Erstellt am 17.12.2010 um 20:57 Uhr von Lotte
nico, mona,
vielleicht sollte man es die Kinder regeln lassen...;-))
Erstellt am 17.12.2010 um 21:09 Uhr von nicoline
Lotte
ja genau, die fahren dann alle zusammen weg und die Eltern können ungestört in den Ferien arbeiten ;-))
Erstellt am 17.12.2010 um 21:09 Uhr von MonaLisa
@Lotte,
ich bin fest davon überzeugt, dass Kiddi's solche Probleme im Handumdrehen lösen! Denn für Kiddi's sind das gar keine....... ! :-)
@Bewerber,
ich meine schon, dass Kollegen, die keine schulpflichtigen (oder überhaupt!) Ableger mehr zuhause haben, das alljährliche Problem kennen!
Manche Kollegn meinen, dass es ein Privileg wäre, in den Schulferien vorrangig Urlaub zu bekommen, aber dass das die teuerste Reisezeit ist, daran denkt in diesem Moment wohl keiner...... Ist kein Privileg, ist einfach nur sauteuer!