Erstellt am 18.02.2013 um 16:27 Uhr von rkoch
> Müsste solche Art von Dokumentation allen BR Mitgliedern zugänglich sein
Da der BR nach §87 (1) Nr. 7 und §89 BetrVG starke MBR zum Arbeitsschutz hat, hat der BR natürlich auch bei der Art und Weise von Gefährdungsbeurteilungen mitzubestimmen. In diesem Rahmen kann er gleich die Art und Weise seines Einsichts-/Informationsrechts bzgl. dieser Regeln. In jedem Fall hat er bereits aus §80 BetrVG ein Recht diese Dokumente zu erhalten.
> oder sogar allen Mitarbeitern?
Es ist wenig sinnvoll, den Mitarbeitern die Informationen der für ihre Arbeitsplätze erstellten Gefährdungsbeurteilungen vorzuenthalten, denn in diesen geht es ja um die potentiellen Gefahren denen die MA ausgesetzt sind, sowie über die diesbezüglich getroffenen Maßnahmen. Diese sind ja auch die Grundlage für die Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter. Ob sie das Blatt an sich (das oft für "normale" MA fast unverständlich erscheint) erhalten müssen mag dahingestellt bleiben.
> Abgelegt für alle zur Einsicht ist aber nur ein Bogen zur Gefährdungsbeurteilung bei
> Schwangeren und Infos zu einer Vorsorgeuntersuchung nach Biostoff-Verordnung.
Das ist definitiv viel zu wenig! Jeder einzelne Arbeitsplatz muss auf potentielle Gefährdungen abgeklopft werden. Das ist nur dann entbehrlich wenn es mehrere unmittelbar vergleichbare Arbeitsplätze gibt, dann reicht natürlich eine Beurteilung für alle diese Arbeitsplätze.
Erstellt am 18.02.2013 um 17:53 Uhr von Maxmaus
Danke rkoch für die Beantwortung der ersten Frage!
Bliebe noch meine 2. Frage: Habt ihr in eurem Betrieb erlebt, dass die Gefährdungsbeurteilung auch psychischen Stress berücksichtigt?
Erstellt am 18.02.2013 um 18:02 Uhr von paula
eien Gefährdungsbeurteilung ohne Berücksichtigung der psychischen Belastungen entspricht m.E. nicht den Vorgaben des BAG.
Ich würde dringend anraten das von rkoch genannte MBR zu nutzen