Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber[...] über eine aussagefähige Dokumentation der im Unternehmen durchgeführten Gefährdungsbeurteilung verfügen (http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/einstieg/wie/dokumentieren).

Frage 1 (von 2) Wie ist denn bei euch der Zugang der Betriebsratsmitglieder zu dieser Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen geregelt? Müsste solche Art von Dokumentation allen BR Mitgliedern zugänglich sein oder sogar allen Mitarbeitern?

Wir sind ein Betrieb mit mehr als 1000 MA und viele arbeiten im Büro, einige auch im Labor. Abgelegt für alle zur Einsicht ist aber nur ein Bogen zur Gefährdungsbeurteilung bei Schwangeren und Infos zu einer Vorsorgeuntersuchung nach Biostoff-Verordnung.
Das kann doch eigentlich nicht alles sein? Die IG Metall beklagt ja auch, dass psychische Gefahren (monotone Arbeit, zu lange Arbeiten, Stress mit Kollegen und Vorgesetzten, etc.) selten abgefragt werden.

Frage 2 (von 2) Habt ihr in eurem Betrieb erlebt, dass die Gefährdungsbeurteilung auch psychischen Stress berücksichtigt?