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Konzept zur Gefährdungsbeurteilung

C
Colossus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !

Bei uns soll ein neues Konzept zur Gefährdungsbeurteilung eingeführt werden. Jetzt habe ich herausgefunden, daß es bereits ausgerollt wird (also die MA werden geschult).

Möchte jetzt nicht groß ein Fass deswegen aufmachen, aber wäre der BR nicht im Vorfeld zu beteiligen gewesen (§87 BetrVG) ? Und wenn ja, wie sähe hierbei die konkrete Beteiligung aus ? Information ? Oder darf / soll der BR Vorschläge machen ? Dürfte der BR vielleicht sogar Teile davon "ablehnen" ?

Danke !

1.29405

Community-Antworten (5)

G
gironimo

23.06.2016 um 13:41 Uhr

G
Globus

23.06.2016 um 18:52 Uhr

Glaskugelmodus an: "Bei uns soll ein neues Konzept zur Gefährdungsbeurteilung eingeführt werden. Jetzt habe ich herausgefunden, daß es bereits ausgerollt wird (also die MA werden geschult). "

Da ihr ja wisst, dass was neues eingeführt wird, hat euch bestimmt der AG im Vorfeld informiert. Vielleicht wil er jetzt nur Mitarbeiter schulen, die für ihn in der "GfB Komission" sitzen - das ist soweit nicht verwerflich.

Glaskugelmodus aus

Sollten die Infos aber hinter der Hand gegeben worden sein, ist ein Netter Brief an den AG vielleicht sinnvoll.

Frei nach dem Motto: Sehr geehrter Herr AG, Dem Betriebsrat wurde angetragen, dass der Arbeitgeber vor hat ein neues Konzept für Gefährdungsbeurteilungen einzuführen. Diese Tatsache nimmt das Gremium hocherfreut zur Kenntnis, da sie zeigt, wie wichtig dem Arbeitgeber die Gesundheit seiner Mitarbeiter ist. Selbstverständlich möchte der Betriebsrat dieses Vorhaben unterstützen. Aus diesem Grund sollte zeitnah ein Brainstorming zwischen Gremium und Geschäftsleitung zur Koordination und dem Finden von Regelungen Statt finden.

Der Betriebsrat schlägt folgenden Termin vor: ....

Mit freundlichen Grüßen

BR Vorsitzender"

Oder so...

P
paula

23.06.2016 um 19:09 Uhr

bevor ich ein Brainstorming mit der GF machen würde, würde ich mir als BR erst einmal überlegen, was ich überhaupt will.

GFB ist ein interessantes Feld, dass der BR nutzen sollte. Da der § 87 I Nr. 7 BetrVG von den BRs erst in den letzten Jahren richtig entdeckt wurde, sind hier noch nicht alle Facetten ausgeurteilt. Somit bestehen für den BR hier durchaus Möglichkeiten auch seinen Einfluss auf bestimmte Bereiche der Entscheidungen der GF auszuweiten. Hilfreich könnte insoweit auch sein, die Frage nach der geeigneten Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die Diskussion einzubringen.

Daher mein Tipp: unbedingt extern beraten lassen. Ich empfehle hier neben einen Anwalt auch noch einen Berater aus der Ecke der Arbeitswissenschaft hinzuziehen. Insbesondere das Feld der psychischen Belastungen sparen die AG ja gerne aus und da muss man schon gut aufgestellt sein

G
Globus

23.06.2016 um 19:17 Uhr

Naja, das erste "Brainstorming" soll ja erstmal Erkenntnisse bringen, was der AG vor hat, und wenn er "seine" Leute schult, ist es natürlich selbstverständlich, dass auch die BRM geschult bzw beraten werden...

Aber das alles zeigt der erste Abtast...Auch wissen wir nicht, wie das alles bis jetzt geregelt oder gelebt wird... leider...

G
ganther

24.06.2016 um 01:09 Uhr

Und? Würde auch erst mal Sachverstand suchen bevor ich mit dem AG rede. Gerade bei dem Thema

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