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Gefährdungsbeurteilung - wie konkret vorgehen?

P
packer
Jan 2018 bearbeitet

moinsen,

eine kollegin hat mich auf folgenden sachverhalt hingewiesen:

  • artikel in der kommissionierung liegen zu hoch für kleinere menschen
  • das klettern nach den "überkopfplätzen" ist eigentlich verboten
  • selbst große menschen kommen nicht immer dran
  • unfälle gab es schon ein paar
  • können kleine menschen hier überhaupt arbeiten

ich hab mich schlau gemacht und mal im egsetz für die durchführung von maßnahmen zur verbesserung der sicherheit und des gesundheitsschutzes der beschäftigten bei der arbeit gelesen, und dort stehen einige sachen drin. der AG, der ja in der pflicht ist, hat gesagt, daß diese maßnahmen zu teuer sind und dann eben keine kleineren menschen dort arbeiten können.... war ja klar, kanns aber nicht sein... unfälle gab es auch ein paar, aber nichts dramatisches...

wie gehe ich jezze konkret vor? wie funktioniert das mit der gefährdungsbeurteilung bzw. wer macht das?

lieben gruß vom packer

5.72007

Community-Antworten (7)

W
wölfchen

30.07.2008 um 18:00 Uhr

. . . jaaa- da hast Du wohl ein enormes Problem, wenn der Arbeitgeber Dich unter Druck setzt, dass er dann nur noch große Menschen dort beschäftigen will. Aber ich denke mal, dass nicht allein die Körpergröße entscheidend ist, sondern noch einige ander Faktoren. Mein erprobter Praxisvorschlag: als BR das Problem beraten und Beschluss fassen, das Gewerbeaufsichtsamt, oder wie es in Brandenburg heißt "Amt für Arbeit und Sicherheitstechnik" (musst Du mal nachsehen, wie das bei Euch heißt) zu benachrichtigen. Die freuen sich über jeden Hinweis und kommen meist auch ganz fix mal kontrollieren. Und dann gibt es für den Arbeitgeber keine Ausflüchte mehr. Wie habe ich kürzlich gelesen? Bei Lage der Arbeitszeiten, Pausenzeiten usw. haben wir Verhandlungsspielraum. Bei Fragen der Arbeitssicherheit nicht, da darf es keine Kompromisse geben.

P
pirat

30.07.2008 um 19:30 Uhr

Ahoi packer, pack es halt an....wiki kann dir helfen...die BG und das Gewerbeaufsichtsamt sind deine Freunde.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungsbeurteilung

P
packer

30.07.2008 um 22:57 Uhr

dnake ersma... hab auch ein wenig gelesen und wie iiset mit dem AGG... frauen sind durchschnittlich kleiner als männer und deswegen benachteiligt?

J
jotim

30.07.2008 um 22:59 Uhr

.... und mit dem § 89 und 91 kann man schon reichtlich Druck aufbauen. Dazu kann es ja auch sein, das besonders kleine Mitarbeiter als Schwerbehinderte Anspruch auf Integrationsfördermittel haben, mit denen dann Hilfsmittel oder Umbauten finanziert werden können. Und das Argument mit den Großen und Kleinen ist eh töricht... es gibt ein AGG!!!

P
paula

30.07.2008 um 23:22 Uhr

Erst mal müssen hier die genannten Probleme abgestellt werden.

Aber das wäre für mich der Anlass mal eine Gefährdungs- und Belastungsanalyse für den gesamten Betrieb zu machen! Da finden sich sicher noch viele Punkte

L
Lotte

31.07.2008 um 00:00 Uhr

Packer, würde es auch auf die TO der nächsten ASA Sitzung setzen lassen( den Ihr ja hoffentlich habt?) Vorab die FaSi informieren, und den Sicherheitsbeauftragten des betroffenen Bereichs ansprechen.

P
packer

31.07.2008 um 11:35 Uhr

moin,

danke erstmal an alle :)))

ich hab da noch keine erfahrungen gesammelt, wie man das über externe lösen kann. unser chef muß im moment sparen und da wird er bockig... vorher war halt die einsicht und vernunft der motor...

@ lotte haben wir natürlich nicht (kleine bude) :(

ich habe eben eine mail an den KBR geschickt, dort existiert bestimmt schon eine rahmenKBV dazu...

lieben gruß vom packer

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