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Arbeiten weil noch krank

L
lofty
Jan 2018 bearbeitet

Kolege nach Arbeitsunfall(immer noch AU)Lohnfortzahlung durch BG wird vomAG an den Arbeitsplatz zürückbeordert was ist eure Meinung dazu?

1.11408

Community-Antworten (8)

M
Mainpower

06.02.2013 um 19:32 Uhr

Hallo, solange der AN krank geschrieben ist (AU) bleibt er zu Hause. Ob das dem AG passt oder nicht.

M
Marianne

06.02.2013 um 19:39 Uhr

Der AN soll sich so lange er AU ist jegliche Kontaktaufnahme von Seiten des AG verbitten. Wenn er anruft einfach auflegen.

Den einzigen Kontakt, in schriftlicher Form den der AG bei AU machen kann, ist sofern der AN die Fristen des § 84 (2) SGB IX erfüllt dem AN das BEM anbieten. Denn rechtlich kann/muss er dieses sogar dann. Denn das Gesetz nennt hier nur die Fristen wann der AG es anbieten muss, nicht aber dass er abwarten muss bis er wieder arbeitsfähig wäre.

B
BRMler

06.02.2013 um 19:40 Uhr

Ich würde mich an die BG wenden, denn der AG rikiert ggf mit seinem Handeln eine Verschlimmerung und das ginge dann zu Lasten der BG

T
Tanzbär

06.02.2013 um 19:52 Uhr

Der AG ist verpflichtet, das BEM anzubieten, auch noch während der Krankheit, dafür sind ausschließlich gesetzliche Fristen maßgebend. Ohne wenn und aber. Vielleicht war es das nur und ist in den falschen Hals gekommen? ABER der Mitarbeiter kann das ablehnen, dann hat sich das erledigt.

B
BRMler

06.02.2013 um 20:49 Uhr

Tanzbär

Ein AN sollte NIE ein BEM anbieten. Ggf es verschieben bis ein Arzt es als durchführbar ansieht. Denn bei Ablehnung macht er dem AG das Scheunentor auf für eine Kündigung aus Gesundheitsgründen. Denn der AG hat dann seine Pflicht erfüllt.

M
Mainpower

06.02.2013 um 21:32 Uhr

@BRMler Ein AN sollte NIE ein BEM anbieten. ??????

K
Kölner

06.02.2013 um 22:49 Uhr

@all Ich werfe es mal so rein: Vielleicht war alles auch ganz anders...?

Und: Es gibt einen der es macht und einen, der es mit sich machen lässt!

G
gironimo

07.02.2013 um 11:04 Uhr

Wo kann man aus der Frage was von BEM lesen? Neben den Ratschlägen der Kollegen zuvor, könnte der BR dem Kollegen noch zu Hilfe eilen, indem er den AG auf die rechtliche Situation hinweist (§ 80 Abs. 1, Nr.1 BetrVG)

AU ist AU - und ansonsten hat es Kölner treffend formuliert.

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