Erstellt am 12.11.2008 um 10:24 Uhr von see-see
Die Kollegin soll bloß nicht erscheinen! Denn wenn sie arbeiten kann, ist sie ja nicht arbeitsunfähig.....
Erstellt am 12.11.2008 um 10:41 Uhr von galaxy
@mike
krank ist krank, was macht die Kollegin denn, wenn Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall hat obwohl Sie "krankgeschrieben" bzw. Arbeitsunfähig ist?
Was wohl die für euch zuständige BG dazu sagt.....
Der Arzt wird Sie nicht ohne Grund arbeitsunfähig "geschrieben" haben und wenn Sie sich trotzdem arbeitsfähig fühlt, dann muss Sie das mit dem Arzt klären und auf keinen Fall von sich aus oder aufgrund des Anrufes ihres Vorgesetzten zur Arbeit kommen. Macht ihr dieses unmissverständlich klar.
Erstellt am 12.11.2008 um 11:47 Uhr von Kleine Hexe
Auf einer Krankmeldung steht "voraussichtlich arbeitsunfähig"
sollte sich also jemand bereits vorher dazu in der Lage fühlen arbeiten zu können, kann er/sie das jederzeit tun.
Mit einem Gipsbein bekomme ich vermutlich einen Krankenschein - aber eigentlich könnte ich am PC munter vor mich hintippen wenn ich denn irgendwie ins Büro käme.
Sollte sich die Kollegin jedoch wirklich zu krank fühlen um ihre Arbeit ausführen zu können muß sie auch nicht zur Aushilfe kommen - dann gilt: krank ist krank.
Erstellt am 12.11.2008 um 12:04 Uhr von see-see
Das "voraussichtlich bis..." sehe ich nicht unter dem Aspekt, dass man vorher möglicherweise wieder arbeiten kann, sondern dass man nicht absehen kann, ob die Krankheit noch länger dauert als "voraussehbar"... Wenn der Arzt der Meinung ist, der Patient kann möglicherweise wieder vor dem in der Krankmeldung angegebenen Zeitpunkt arbeitsfähig sein, könnte er den Zeitraum ja auch kürzer angeben... Und wenn ich einen Tipp-Job habe, wird mich mein Arzt nicht wegen des Gipses am Bein arbeitsunfähig schreiben, sondern aufgrund der damit verbundenen Durchblutungsstörungen bei längerem Sitzen... (z.B. - bin ja kein Arzt...)
Erstellt am 12.11.2008 um 12:15 Uhr von galaxy
@Kleine Hexe
das was du schreibst, bezüglich der AU, ist absolut richtig.
Aber mike postet: "wird aber vom Chef ihrer Abtreilung ständig "zur Aushilfe "in die Arbeit gebeten."
Und dazu hat er KEIN Recht, er hat eher an seine Fürsorgepflicht als Vorgesetzter zu denken und dies kann ihm der BR mal deutlich mitteilen, oder?