Ersatzmitglied möchte nicht
Hallo
Ein BR Ersatzmitglied möchte nicht an Sitzungen teilnehmen und lieber arbeiten :-(
Damit unterbricht es doch die Ersatzreihenfolge. Weil es nicht wirklich verhindert ist, darf doch kein weiters EMG geladen werden.
Müßte es seine Ersatzmigliedschaft irgentwie niederlegen? und was wenn es das nicht möchte?
Gruß Ident888
Community-Antworten (4)
10.09.2010 um 01:16 Uhr
Ident Wenn das geladen Ersatzmitglied nicht an der Betriebsratssitzung teilnehmen möchte und lieber arbeiten möchte, dann darf hierfür kein Ersatzmitglied geladen werden.
Ein Ersatzmitglied kann diesen Status nicht niederlegen.
10.09.2010 um 01:32 Uhr
Hallo, das Ersatzmitglied kann aber sagen dass es die Wahl zum Ersatzmitglied nicht annimmt. Wenn dem so ist dann kann das nächste Ersatzmitglied geladen werden.
10.09.2010 um 11:32 Uhr
Hallo,
ablehnen kann das EBR erst wenn es geladen ist, wenn er dann nicht möchte sich schriftlich geben lassen das er zukünftig nicht mehr als EBR zur verfügung steht.
dann kommt das nächste EBR an die reihe.
mfg
10.09.2010 um 11:59 Uhr
Weigert sich das Ersatzmitglied im Falle des Nachrückens das Mandat auszuführen, wäre dieses im Wiederholungsfall ein Thema des § 23 BetrVG. Also Mandatsentzug. Dieses auch, weil duch seine Weigerung kein anders Ersatzmitglied geladen werden darf. Was bei Abstimmungen zu Problemem (gerade Zahl) führen kann, nämlich ein Patt bei der Abstimmung. Also Behinderung des BR-Arbeit durch ein gewähltes Mitglied; hier Ersatzmitglied.
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