Erstellt am 09.09.2010 um 23:16 Uhr von DerAlteHeini
Ident
Wenn das geladen Ersatzmitglied nicht an der Betriebsratssitzung teilnehmen möchte und lieber arbeiten möchte, dann darf hierfür kein Ersatzmitglied geladen werden.
Ein Ersatzmitglied kann diesen Status nicht niederlegen.
Erstellt am 09.09.2010 um 23:32 Uhr von mainpower
Hallo,
das Ersatzmitglied kann aber sagen dass es die Wahl zum Ersatzmitglied nicht annimmt. Wenn dem so ist dann kann das nächste Ersatzmitglied geladen werden.
Erstellt am 10.09.2010 um 09:32 Uhr von Rattle
Hallo,
ablehnen kann das EBR erst wenn es geladen ist, wenn er dann nicht möchte sich schriftlich geben lassen das er zukünftig nicht mehr als EBR zur verfügung steht.
dann kommt das nächste EBR an die reihe.
mfg
Erstellt am 10.09.2010 um 09:59 Uhr von pfeilenbogen
Weigert sich das Ersatzmitglied im Falle des Nachrückens das Mandat auszuführen, wäre dieses im Wiederholungsfall ein Thema des § 23 BetrVG. Also Mandatsentzug. Dieses auch, weil duch seine Weigerung kein anders Ersatzmitglied geladen werden darf. Was bei Abstimmungen zu Problemem (gerade Zahl) führen kann, nämlich ein Patt bei der Abstimmung. Also Behinderung des BR-Arbeit durch ein gewähltes Mitglied; hier Ersatzmitglied.