Hallo, ich bin Ersatzmitglied eines Betriebsrates, die Belegschaft hat im Rahmen einer Betriebsversammlung einstimmig beschlossen, dass ich an den BR-Sitzungen teilnehmen soll. Zum Einen, damit ich auf dem Laufenden bin und sofort ohne Probleme beim Nachrücken (bei Verhinderung eines ordentlichen Mitgliedes) die erforderlichen Informationen habe und zum Anderen, weil ich dann sozusagen die Interessen unseres etwas abgelegenen Firmenstandortes (7 Mitarbeiter in Köln, der Rest ca. 35 in Essen) in den Betriebsrat einbringen kann.
Nun habe ich heute gehört, dass der Arbeitgeber dann die auf diesen Sitzungen gefassten Beschlüsse anfechten kann, da die Nicht-Öffentlichkeit der Sitzung durch meine Teilnahme dann nicht mehr gewährleistet ist.
Stimmt das?