Erstellt am 18.07.2007 um 15:31 Uhr von Wichtelmaennchen
Hallo,
so einfach ist das nicht mit Ersatzmitgliedern. Ein Ersatzmitglied kommt immer dann zum Zuge wenn ein ordentliches Mitglied Krank ist, Urlaub hat etc.
Da diese Bestimmung eine Gesetzliche ist, kann die Belegschaft noch so viel beschließen. (Meine Meinung).
Was man machen könnte, ist eine Informationsveranstaltung an der Du teilnimmst und in der dir alle Infos mitgeteilt werden. Das Lesen des Sitzungsprotokolls hilft hier und da auch weiter.
Solltest Du dennoch an den Sitzungen teilnehmen, sind nicht automatisch die Beschlüsse anfechtbar. Wichtig ist nur, das Du bei einer Sitzung kein Stimmrecht hast. Wegen den nicht Öffentlichkeit, der BR hat auf seinen Sitzungen das Hausrecht, er kann einladen wen er will.
Viele Grüße
Erstellt am 18.07.2007 um 15:49 Uhr von Sternburg
@Wichtelmännchen:
Im großen und Ganzen hast Du Recht.
ABER: "er kann einladen wen er will" stimmt so nicht.
Im Fitting steht zu § 30 BetrVG im Abschnitt 'Nichtöffentlichkeit':
"...beschränkt den Kreis der an den Sitzungen der BR Teilnehmenden grundsätzlich auf die BRMitgl. Außer diesen haben im Allgemeinen nur der ArbGeb., die SchwerbVertr., die JugAzubiVertr., die Vertreter der Gewerkschaften und von ArbGebVereinigungen sowie der Vertrauensmann der Zivildienstleistenden das Recht, an BRSitzungen teilzunehmen."
Weiterhin können Personen als Ausklunftspersonen zu einzelnen Beratungspunkten oder sonstige Auskunftspersonen eingeladen werden.
Im Übrigen besteht auch kein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Sitzungsteilnahme, solange das Ersatzmitglied noch nicht wirklich nachgerückt ist.
Erstellt am 18.07.2007 um 16:22 Uhr von Rollie
Mir wäre neu, das die Belegschaft so etwas rechtskräftig beschließen kann. Zudem würde ich mich als AG auch weigern, mehr AN bezahlt freizustellen, als es das BetrVG. vorsieht.
Erstellt am 18.07.2007 um 16:24 Uhr von paula
als AG würde es bei einem solchen Verhalten richtig Stress geben...
würde jetzt mal an folgende Sanktionen denken:
- keine Vergütung für die entsprechenden Zeiten
- Abmahnung
- Kündigung
da kann die Belegschaft abstimmen wie sie will.
Erstellt am 18.07.2007 um 16:51 Uhr von waschbär
paula,
na ja ggf. möchte der AG, das Erstazmitgied lieber nicht auf seinem Arbeitsplatz haben .-)
Liebes Ersatzmitglied:
a. eine Betriebsversammlung , hilft dir hier bei nichts :-(
b. um auf dem Laufendem zu bleiben , da gibt es andere wege , welche stress freier sind.
c. frage dich mal was dein Bestreben ist und was es mit der Ersatzmitgliedschaft im BR auf sich hat. Du hast da wohl etwas in den falschen Hals bekommen !
Dein AG würde Hundertprozentig Recht bekommen wenn er auf Falscheinladung Klagt .
Erstellt am 18.07.2007 um 16:54 Uhr von betriebsratten
Wenn Ihrs in Deinem Sinn regeln wollt hilft nur Rücktritt des BR, Aufstellen einer Wählerliste auf der Du einen sicheren Platz hast und Neuwahlen.
Alles andere ist nicht legal.
Erstellt am 18.07.2007 um 17:37 Uhr von Windeltwister
betriebsratten,
Legal,Ilegal Scheissegal .-)
Erstellt am 18.07.2007 um 22:06 Uhr von Gevatter
Die gesetzgebende Gewalt wäre wohl überflüssig, wenn man per "Beschluß" das Betriebsverfassungsgesetz außer Kraft setzen könnte. Ersatzmitglieder sind i.S.d.G keine BR - Mitglieder.