Übertragung von Arbeitgeberaufgaben
Einem Wahlvorstandsvorsitzenden, der als Sachbearbeiter arbeitet, wurden Arbeitgeberaufgaben, wie das Suchen eines Büros für den Betriebsrat, die Erstellung von Listen für die Betriebsratswahl usw. übertragen. Ist das zulässig?
Community-Antworten (6)
09.01.2013 um 07:30 Uhr
Halllo,
er kann sich auch jederzeit für die arbeit als wahlvorstand abmelden!
§20 BetrVG ist da aussagekräftig.
MFG
09.01.2013 um 00:27 Uhr
@cecropia Das ist zwar unüblich, aber nicht verboten. Vielleicht sollte man dafür eher dankbar sein, als sich aufzuregen!?
09.01.2013 um 07:42 Uhr
Hallo cecropia, das kann doch besser sein, als wenn der AG z. B. das Büro aussucht. LG Lotte
09.01.2013 um 10:34 Uhr
Ich würde das nicht als "Arbeitgeberaufgabe" sehen. Der AG könnte doch auch jeden anderen Sachbearbeiter damit beauftragen. Dadurch wird der nicht zum Chef.
10.01.2013 um 11:51 Uhr
Vielen Dank für die Antworten. Das Problem dabei ist nur, dass einer Vollzeit- und einer Halbtagskraft in der Sachbearbeitung, kurz nach Ankündigung eines Betriebsrats mit sofortiger Freistellung gekündigt wurde und der Sachbearbeiter nun allein die Arbeit kompensieren muss. Alllein deshalb ist er schon total überfordert. Wahrscheinlich ist es die beste Lösung, wenn er den Wahlvorstand abgibt, sollte das wirklich möglich sein. Danke @Rattle! MfG
10.01.2013 um 14:50 Uhr
Wenn der Wahlvorstand in seinen Aufgaben als Sachbearbeiter zu viele Aufgaben hat, scheint mir eine Überlastungsanzeige an den AG sinnvoll zu sein. Darin sollte klar begründet sein, woduch die Überlastung entsteht (auch wenn der AG das natürlich weiß), als weitere Angabe der geschätzte Aufwand für die Aufgaben des WV und die neu übertragene Raumsuche. Abschließend die Frage, welche konkreten Aufgaben der Sachbearbeiter in dieser Situation ruhen lassen soll oder sogar selbst einen Vorschlag dazu schreiben. Entweder der AG findet eine Lösung, oder er hat den Schaden. Jedenfalls sollte sich der Sachbearbeiter eine Kopie nach Hause nehmen. Könnte mal wichtig werden.
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