Erstellt am 05.01.2007 um 13:03 Uhr von Fayence
Tine,
ist m.E. eine Milchmädchenrechnung, die hier aufgestellt wird!
Der Urlaubsanspruch eines ANs wird noch immer in Tagen und nicht in Stunden gezählt. Und wieviel ein Urlaubstag in Stunden wert ist, hängt von der vereinbarten täglichen Arbeitszeit ab. Und die vereinbarte Arbeitszeit ist wiederum auch im Urlaub durch Lohn oder Gehalt abzugelten.
P.S.
Wenn z.B. Überstunden oder Gleitzeit für einen Urlaubstag "geopfert" könnte, musste Deine Kollegin in 2006 für einen Urlaubstag 8 Stunden einsetzen und jetzt nur noch 7,5. Sehe da kein Verlustgeschäft!
Erstellt am 05.01.2007 um 13:26 Uhr von Kölner
@Tine
Urlaub wird immer GEWÄHRT und das WOLLEN "der alten Stunden/Tage-Rechnung" ist nonsens. Zumal: Es gibt ja auch keinen Nachteil für die Kollegin...
Erstellt am 05.01.2007 um 13:53 Uhr von Frank B.
Es ist ja auch von Urlaubstagen die Rede, nicht von Urlaubsstunden. Wenn die arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarte tägliche Arbeitszeit 7,5h beträgt, ist auch diese so zu vergüten.
Erstellt am 05.01.2007 um 13:54 Uhr von Bergmann
@@@ Kölner,Fayence,Tine ,
oder ist der Geldfaktor für Urlaubsgeld hier maßgeblich ? Liest mal auf dieser Seite mal unter Geldfaktor-ich wollte nicht mit copy and paste unnötig alles in die Länge ziehen !Nochmal :Fayence,toller Tipp ! ;-))
http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/produktmarken/recht/recht/arbeitsrecht/merkbl/urlaub.jsp
Erstellt am 05.01.2007 um 14:04 Uhr von Fayence
Bergmann,
auch dieser Einwand wird kaum ziehen. Der "Stundenwert" bei gleicher Höhe Urlaubsgeld wäre höher! :-)