Übertragung von Urlaub
Eine Mitarbeiterin hat aus betrieblichen Gründen ihren Urlaub im Jahr 2006 nicht voll nehmen können. Somit hat sie für dieses Jahr noch Resturlaub.Für 2007 wurde eine inner´betriebliche Betriebsvereinbarung beschlossen, die diese Mitarbeiterin auch betrifft. Anstatt 8.0Std/Tag sind es nunmehr 7,5 /Tag. Sie will ihren alten Urlaub zu den alten Konditionen. Der bereichsleiter berechnet ihr nur 7,5 Std. Wie sieht das rechtlich aus?
Community-Antworten (5)
05.01.2007 um 14:03 Uhr
Tine, ist m.E. eine Milchmädchenrechnung, die hier aufgestellt wird!
Der Urlaubsanspruch eines ANs wird noch immer in Tagen und nicht in Stunden gezählt. Und wieviel ein Urlaubstag in Stunden wert ist, hängt von der vereinbarten täglichen Arbeitszeit ab. Und die vereinbarte Arbeitszeit ist wiederum auch im Urlaub durch Lohn oder Gehalt abzugelten.
P.S. Wenn z.B. Überstunden oder Gleitzeit für einen Urlaubstag "geopfert" könnte, musste Deine Kollegin in 2006 für einen Urlaubstag 8 Stunden einsetzen und jetzt nur noch 7,5. Sehe da kein Verlustgeschäft!
05.01.2007 um 14:26 Uhr
@Tine Urlaub wird immer GEWÄHRT und das WOLLEN "der alten Stunden/Tage-Rechnung" ist nonsens. Zumal: Es gibt ja auch keinen Nachteil für die Kollegin...
05.01.2007 um 14:53 Uhr
Es ist ja auch von Urlaubstagen die Rede, nicht von Urlaubsstunden. Wenn die arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarte tägliche Arbeitszeit 7,5h beträgt, ist auch diese so zu vergüten.
05.01.2007 um 14:54 Uhr
@@@ Kölner,Fayence,Tine ,
oder ist der Geldfaktor für Urlaubsgeld hier maßgeblich ? Liest mal auf dieser Seite mal unter Geldfaktor-ich wollte nicht mit copy and paste unnötig alles in die Länge ziehen !Nochmal :Fayence,toller Tipp ! ;-))
http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/produktmarken/recht/recht/arbeitsrecht/merkbl/urlaub.jsp
05.01.2007 um 15:04 Uhr
Bergmann, auch dieser Einwand wird kaum ziehen. Der "Stundenwert" bei gleicher Höhe Urlaubsgeld wäre höher! :-)
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