Eine Mitarbeiterin hat aus betrieblichen Gründen ihren Urlaub im Jahr 2006 nicht voll nehmen können. Somit hat sie für dieses Jahr noch Resturlaub.Für 2007 wurde eine inner´betriebliche Betriebsvereinbarung beschlossen, die diese Mitarbeiterin auch betrifft. Anstatt 8.0Std/Tag sind es nunmehr 7,5 /Tag. Sie will ihren alten Urlaub zu den alten Konditionen. Der bereichsleiter berechnet ihr nur 7,5 Std.
Wie sieht das rechtlich aus?