Urlaubsübertragung von Resturlaub

wir haben einen Kollegen der seinen Resturlaub aus 2014, 2014 beantragt und ab dem 02.01.2015 genommen hat. Es gab ein Schreiben des Arbeitgebers in dem auf den Verfall des Urlaubs zum Jahresende hingewiesen wurde. In diesem Schreiben wird weiterhin ausgeführt:
"Sofern Sie beabsichtigen, über den Jahreswechsel Ihren Resturlaub ununterbrochen bis in das neue Jahr zu nehmen, ist ein Antrag auf Übertragung der Urlaubstage nicht erforderlich."
Nun will man nachträglich einen Antrag, den man nicht stattgeben will, obwohl die Regelung eigentlich, aus Sicht des Kollegen, eindeutig ist.
Der Kollege musste an den Tagen zwischen den Feiertagen arbeiten, um die Einsatzfähigkeit seiner Organisationseinheit zu gewährleisten. Die Regelung in diesem Schreiben wurde dem Betriebsrat nicht zur Kenntnis oder Zustimmung gegeben, sondern einseitig erlassen. Der Mitarbeiter hat ja durch seine Antragstellung auch seinem Willen Ausdruck verliehen den Urlaub in der vom BUrlG gegebene Frist bis zum 31.03.2015 zu nehemen.
Nun zur Frage, verfällt nun der Resturlaub ersatzlos?