Hallo,

wir müssen leider vorfristig neu wählen. Jetzt stellt sich die Frage der Wahlberechtigung.
1. In meiner Abteilung wird ein Werkstudent beschäftigt. Er arbeitet ausschließlich für unsere Abteilung und ist auch hirarchisch dem Vorgestzten der Abteilung unterstellt. Einen Arbeitsvertrag hat er jedoch mit unserem Mutterhaus (Wir als Vertrieb sind eigenständig.) Zwischen Mutterhaus und Vertrieb besteht hinsichtlich der AN Überlassung kein Vertrag. Ist dieser Werkstudent für die BR-Wahl nun wahlberechtigt oder nicht?
2. Da wir keine eigene Buchhaltung haben, wird die Buchhaltung durch unser Mutterhaus erledigt. Hier arbeiten 3 Mitarbeiter ausschließlich für uns. Diese sind hirarchisch vollständig in die Ebenen des Mutterhauses eingebunden. Sind diese dann wahlberechtigt, da sie doch komplett für den Vertrieb arbeiten?

Gruß Stefanergi