passives Wahlrecht?
Hallo, wir haben MA, die am 1.11.2013 einen Vertrag bekommen haben. Danach hätten sie nur aktives Wahlrecht. Gilt das auch, wenn diese MA vorher lange genug als ZA beschäftigt waren?
Community-Antworten (1)
09.12.2013 um 12:27 Uhr
Wenn der Übergang von Leiharbeit zum Festvertrag unmittelbar erfolgt zählt die LAK Zeit mit bei der Betriebszugehörigkeit.
Verwandte Themen
Passives Wahlrecht bei Konzernzugehörigkeit etc
ÄlterHallo und Guten Tag! Ich habe folgende Frage: Wir sind eine eigenständige Firma, ein Betrieb mit 70 Leuten. Diese Firma gehört zu einer Gruppe eines großen übergeordneten Konzerns ( ein Zusammensc
Kein aktives und passives Wahlrecht bei der Deutschen Telekom
ÄlterHallo zusammen, kann es sein, dass bei der Deutschen Telekom Beamte in einen (virtuellen) Betrieb versetzt werden, die Arbeit aber von einem anderen Betrieb erledigt wird und dadurch die Definitio
Wahlrecht - einfaches Wahlverfahren
Älterzum Thema Wahlrecht Ein Frage erreichte uns als Wahlvorstand - wir haben da keine Unterscheidung getroffen und sind allgemein von sechs Monaten bei Wahlrecht und Kandidatur ausgegangen. Anfrage: ic
Passives Wahlrecht - befristete Arbeitsverträge
ÄlterHallo, ich habe eine kurze Frage zum Thema passives Wahlrecht. Wie verhält sich dies bei festangestellten MA ( > 6 Monate mind. betriebsangehörig), welche jedoch nur einen befristeten Arbeitsvertra
Betriebsratswahl 2014 Wählerliste
ÄlterHallo Wir sind der Wahlvorstand der diesjährigen Betriebsratwahl und haben einige Fragen: 1.) sind Leiharbeiter passiv wahlberechigt? (können als Betriebsrat gewählt werden) 2.) wenn ja wie lange m