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passives Wahlrecht?

R
rokeha
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben MA, die am 1.11.2013 einen Vertrag bekommen haben. Danach hätten sie nur aktives Wahlrecht. Gilt das auch, wenn diese MA vorher lange genug als ZA beschäftigt waren?

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Community-Antworten (1)

O
Onkel

09.12.2013 um 12:27 Uhr

Wenn der Übergang von Leiharbeit zum Festvertrag unmittelbar erfolgt zählt die LAK Zeit mit bei der Betriebszugehörigkeit.

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