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Wahlrecht Wahlvorstand - hat der aktives und passives Wahlrecht?

F
Franek
Nov 2016 bearbeitet

Hat der Wahlvorstand bei einer Betriebsratswahl nur das aktive oder auch das passive Wahlrecht?

3.50005

Community-Antworten (5)

R
rainbow1979

24.02.2006 um 09:50 Uhr

Die Mitglieder des Wahlvorstands sind wählbar und dürfen auch wählen, also aktives und passives Wahlrecht!

M
merlin

24.02.2006 um 09:54 Uhr

Der Mitglieder des Wahlvorstandes sind nicht zwingend auch wählbar, gemäß § 16 Betr.VG müssen sie lediglich wahlberechtigt sein

T
tom

24.02.2006 um 14:47 Uhr

Was heißt "nicht zwingend"? Wie ist denn jetzt die Rechtslage? Danke

R
rainerzwo

24.02.2006 um 15:42 Uhr

Das heist, dass für alle - auch Wahlvorstandsmitglieder - die Regel gilt, dass sie nur gewählt werden können (=kandidieren können) wenn sie zum Wahltag mindestens 6 Monate dabei sind.

Man kann also zum Wahlvorstand gehören, obwohl man ganz frisch dabei ist und darf daher nicht kandidieren.

Die Eigenschaftschaft im Wahlvorstand zu sein, hat nix mit wählbarkeit zu tun.

Andererseits kann man ziemlich sicher sein, dass Wahlvorstände wählen dürfen. Denn sonst hätten sie vom Betriebsrat gar nicht in das Amt bestellt werden dürfen.

T
tom

24.02.2006 um 15:58 Uhr

@rainerzwo - Danke!

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