Erstellt am 19.12.2012 um 17:38 Uhr von gironimo
Naja, das zählt im Grunde schon zum Thema Behinderung des Betriebsrats. Gleichwohl ist natürlich so etwas schon fast "gängige Härte".
Es gibt aus meiner Sicht mehrere Optionen. Ihr könntet in einem Info oder einer Betriebsversammlung Eure Vorstellungen einer Arbeitszeitregelung im Detail vorstellen und dann in einer anonymen Umfrage feststellen, wie hoch die Zustimmung ist, wenn kein Chef dabei sitzt. Überhaupt ist intensive Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb bei derartigen Situationen das A und O.
Ihr könntet natürlich auch die Verhandlungen als gescheitert erklären und dem AG ankündigen, dass Ihr die Einigungsstelle anrufen werdet.
Erstellt am 19.12.2012 um 17:52 Uhr von fevdlp
@gironimo ---> Befragung durchgeführt, jeden einzelnen. Nicht einer ist mit der neuen Regelung einverstanden. Einige haben befristete Arbeitsverträge bzw. sind Leiharbeitnehmer und die haben natürlich besondere Angst um ihren Job und genau das ist unser Problem. Deshalb finde ich solche Äußerungen unter der Gürtellinie...auf eine Einigungstellen wird es wohl herauslaufen.
Erstellt am 20.12.2012 um 09:48 Uhr von gironimo
Dann wäre doch die Frage, warum will der BR - der ja die Interessen der AN vertreten soll - eine Regelung, die die AN eigentlich nicht wollen?
Ihr werdet gute Gründe haben. Wenn diese aber von den AN nicht verstanden werden, hilft eben nur weiterhin Aufklärungsarbeit zu leisten und vor allen Dingen zügig die Einigungsstelle anzustreben; denn je länger sich das Geplänkel hinzieht, desto schlimmer treibt der AG einen Keil zwischen BR und AN. Und Gerichtsverfahren über Nebenschauplätze (Friedenspflicht) binden Energie und führen nicht zur Lösung des Problems bei.
Aus meiner Praxis: Ich hatte auch einmal einen Fall, wo der AG gegenüber den AN behauptet hat, wenn die Forderung des BR durchgesetzt wird, kostet dies die Arbeitsplätze. Wir haben damals Antrag auf einstweilige Anordnung beim Arbeitsgericht gestellt, dass der AG unterlassen möge mit derartigen Äußerungen gegen die Friedenspflicht zu verstoßen. Wir hatten erst in der zweiten Instanz erfolg. Die erste war der Meinung, in der Hitze des Gefechts könnten doch beide Seiten mal über die Stränge schlagen.
Da war das Ganze aber schon eher unwichtig, da fast Zeitgleich im Betrieb eine Einigung über die Sachfrage erzielt wurde.
Erstellt am 20.12.2012 um 09:53 Uhr von fevdlp
@gironimo---> ich glaube wir haben uns mißverstanden. Die Geschäftsführung möchte die Arbeitszeiten ändern, aber nicht die Arbeitnehmer und auch nicht der Betriebsrat. Wir vertreten die Arbeitnehmer mit ihrer Meinung, jedoch versucht der Arbeitgeber mit solchen Aussagen die Mitarbeiter einzuschüchtern.
Erstellt am 20.12.2012 um 10:01 Uhr von Lurchi
"Es soll ja keine Drohung sein, aber wir können diese Abteilung auch ganz auflösen und durch eine externe Firma besetzen."
...hier würde ich als BR erst einmal den §111 BetrVG unterstellen und ernsthafte Gespräche mit der GL aufnehmen, ob man ernsthaft an einer Betriebsänderung festhalten will. Unterrichtungsanspruch anbringen, Informationen einfordern, Rechtsanwalt hinzuziehen, Beratung einfordern....das volle Programm. Da man davon ausgehen kann, dass das eher ein Bluff war, wird man dann i.d.R. jemanden zurück rudern sehen.
Und natürlich in Richtung Behinderung schießen...
Erstellt am 20.12.2012 um 11:02 Uhr von gironimo
ach so - na dann hilft es vielleicht auch, wenn Ihr aus taktischen Gründen die Einigungsstelle in Aussicht stellt. Vielleicht vergeht dann dem AG die Lust an der neuen Vereinbarung.