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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Leistungsbeurteilung bei ERA

M
Morgane
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Seit der ERA-Einführung 2008 in unserer Firma, gibt es eine Leistungsbeurteilung der MA nach Kennzeichen/Punkte-System und ein zu verteilener Topf von 10%. Die MA sind in 3 Gruppen eingeteilt. Jetzt möchte die GF das wie folgt ändern: Der Topf von 10 % bleibt unverändert aber es wird mehr Gruppen geben und das Beurteilungssystem Kenneichen/Punkte soll so gedeckelt werden, dass die MA nicht mehr als eine bestimmte Punktezahl erhalten. Viele MA befürchten mit dieser neuen Regelung eine Entgeldkürzung.

Meine Frage: in welchem Rahmen ist eine Änderung zulässig und sind de Befürchtungen einiger MA (Lohnkürzung) begründet?

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Community-Antworten (2)

R
rkoch Akzeptiert

19.12.2012 um 10:44 Uhr

In diesem Sinne: ERA ist nicht ERA, sondern von TV zu TV verschieden. Wenn du uns konkret den anzuwendenen TV nennen kannst und irgendwer von uns auf diesen Zugriff hat, kann man vielleicht auch eine konkretere Antwort geben.

Zumindest der Satz: "Die MA sind in 3 Gruppen eingeteilt." klingt nicht ganz koscher... Ein TV der AN in drei Gruppen einteilt oder eine solche Einteilung per BV vorsieht ist mir noch nicht untergekommen und ich kann mir einen solchen nur noch schwer vorstellen. Gerade ERA will ja unter die Gruppenbildung (Angestellte und Arbeiter) einen Schlussstrich ziehen und ALLE AN gleichbehandelt wissen. Insofern frage ich mich ob hier nicht schon gegen TV verstoßen wurde.

G
gironimo

19.12.2012 um 10:27 Uhr

Das kommt auf den Tarifvertrag an. Wenn dieser innerbetriebliche Regelungen in der von Dir beschriebenen Art vorsieht (tarifliche Öffnungsklausel), wäre der BR jedenfalls in der Mitbestimmung. Also ohne BR keine Änderung.

Soweit ich mich erinnere, gibt es zu ERA doch auch Seminare; oder ihr könnt einen Sachverständigen (hier am Besten von der Gewerkschaft) hinzuziehen.

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