Neuer Betriebsrat: Erstes ToDo: Geschäftsordnung
Die erste BR Sitzung steht vor der Tür.
Hier soll u.a. das Thema Geschäftsordnung besprochen werden. Mit welchen Angaben § muss das Thema "Geschäftsordung" auf der Tagesordnung stehen?
Community-Antworten (5)
23.05.2022 um 18:08 Uhr
Es muss kein § dazu angegeben werden.
23.05.2022 um 18:23 Uhr
als Tagesordnungspunkt reicht "Geschäftsordnung besprechen", und wenn es zu einem Beschluss kommen soll (vielleicht in der nächsten Sitzung) dann "Geschäftsordnung beschließen".
23.05.2022 um 18:25 Uhr
ein BR benötigt übrigens nicht zwingend eine GO. ;-)
24.05.2022 um 09:32 Uhr
@celestro: Es erleichtert aber an vielen Stellen die Arbeit. Wir haben seit mehreren BR-Perioden eine GO und sind damit gutgefahren. Gerade auch für neue BR-Mitglieder kann es ein guter Leitfaden zum Einstieg sein. Wer macht was, welche Ausschüße gibt es. Wann finden reguläre Sitzungen statt (mittlerweile auch wie, also Präsenz, per Video oder Hybrid). Eine GO ist ja nicht in Stein gemeißelt. Man kann diese ja zu jeder Zeit den Bedürfnissen anpassen. Aber es regelt einfach viele Dinge.
24.05.2022 um 10:33 Uhr
Rein juristisch ist das wohl so dass man keine GO benötigt, da der Beschluss einer GO lediglich eine Soll-Regelung nach §36 BetrVG ist.
Bei aller Beurteilung juristischer Fragen sollte man aber Zweckmäßigkeit und einen Hauch Pragmatismus nicht vergessen.
Heißt: Dinge sollten geregelt werden, die Diskussionen entfachen können. Eine Überregulierung in der GO wäre hingegen kontraproduktiv.
Wenn man das im richtigen Umfang macht, wird es kein zu großer Papiertiger und erleichtert den Alltag.
Wie UdoWoe schon schrieb: Verteilte Aufgaben/Posten/Ausschüsse und Vertretungsregelungen für zeitweilige Verhinderungen sollten sinnigerweise irgendwo festgeschrieben sein.
Hinzu kommen Regelungen zur Freistellung einzelner BRM, Durchführung von Betriebsversammlungen aber auch banale Dinge wie die korrekte Ladung, Beschlussfassung oder turnusmäßige Sitzungstermine.
Und ein neuer wichtiger Punkt kann die Regelung von virtuellen Sitzungen sein, sofern man diese in Erwägung zieht oder für Eventualitäten gewappnet sein möchte. Diese wären ohne GO gar nicht zulässig, da die Regelungen nach §129 BetrVG ausgelaufen sind.
Wir haben zusätzlich z.B. noch mit aufgenommen, dass wir bei Bedarf einen Gewerkschaftssekretär zu den Sitzungen hinzuziehen können, wer uns im Streitfall juristischen Beistand gibt und wer den BR gegenüber der GL vertritt. Zudem haben wir beschlossen, die GO im Intranet zugänglich zu machen, damit jederzeit für jeden klar ist was wir dürfen und hieraus keine Diskussionen entstehen.
Aber das war ja nicht die Frage - die Frage zum TOP wurde ja bereits beantwortet. Aber vielleicht hilft die Diskussion über den Inhalt ja trotzdem bei der Erstellung der GO weiter. :-)
Verwandte Themen
Frage Geschäftsordnung
ÄlterHi, ich hab bzgl. der Geschäftsordnung mal eine Frage. Und zwar haben wir vor kurzem eine Geschäftsordnung als Betriebsrat verabschiedet, das Datum der Geschäftsordnung ab wann die gelten soll jedoc
Änderung Geschäftsordnung, wie wird das vermerkt
ÄlterGuten Morgen, meine Frage: Es gibt für die vorliegende Geschäftsordnung zwei Änderungen. Es ist klar, nur durch absoluten Mehrheitsbeschluss kann dies in der Sitzung beschlossen werden. Wie wird es
Geschäftsordnung
ÄlterServus, wie geht man vor, wenn man eine bestehende Geschäftsordnung des BR ändern möchte (das aber nicht nur zur einer Ziffer) sondern die gesamte Geschäftsordnung soll überarbeitet werden? Klar ist.
Geschäftsordnung - Muss die Geschäftsordnung des BR an die Geschäftsführung ausgehändigt werden?
ÄlterHallo alle zusammen, wir haben in unserer Firma gerade unseren ersten Betriebsrat. Nun haben wir gerade unsere Geschäftsordnung festgelegt. Muss die Geschäftsordnung an die Geschäftsführung ausgehä
Geschäftsordnung unter der Geschäftsordnung
ÄlterWir sind ein fünfzehnköpfiger Betriebsrat, der sich alle vierzehn Tagen trifft. Unser Betriebratausschuss hat sich jetzt eine eigene Geschäftsordnung neben der geschäftsordnung gegeben und will diese