Erstellt am 23.05.2022 um 16:08 Uhr von celestro
Es muss kein § dazu angegeben werden.
Erstellt am 23.05.2022 um 16:23 Uhr von Enigmathika
als Tagesordnungspunkt reicht "Geschäftsordnung besprechen", und wenn es zu einem Beschluss kommen soll (vielleicht in der nächsten Sitzung) dann "Geschäftsordnung beschließen".
Erstellt am 23.05.2022 um 16:25 Uhr von celestro
ein BR benötigt übrigens nicht zwingend eine GO. ;-)
Erstellt am 24.05.2022 um 07:32 Uhr von UdoWoe
@celestro: Es erleichtert aber an vielen Stellen die Arbeit.
Wir haben seit mehreren BR-Perioden eine GO und sind damit gutgefahren. Gerade auch für neue BR-Mitglieder kann es ein guter Leitfaden zum Einstieg sein. Wer macht was, welche Ausschüße gibt es. Wann finden reguläre Sitzungen statt (mittlerweile auch wie, also Präsenz, per Video oder Hybrid).
Eine GO ist ja nicht in Stein gemeißelt. Man kann diese ja zu jeder Zeit den Bedürfnissen anpassen. Aber es regelt einfach viele Dinge.
Erstellt am 24.05.2022 um 08:33 Uhr von Muschelschubser
Rein juristisch ist das wohl so dass man keine GO benötigt, da der Beschluss einer GO lediglich eine Soll-Regelung nach §36 BetrVG ist.
Bei aller Beurteilung juristischer Fragen sollte man aber Zweckmäßigkeit und einen Hauch Pragmatismus nicht vergessen.
Heißt:
Dinge sollten geregelt werden, die Diskussionen entfachen können.
Eine Überregulierung in der GO wäre hingegen kontraproduktiv.
Wenn man das im richtigen Umfang macht, wird es kein zu großer Papiertiger und erleichtert den Alltag.
Wie UdoWoe schon schrieb:
Verteilte Aufgaben/Posten/Ausschüsse und Vertretungsregelungen für zeitweilige Verhinderungen sollten sinnigerweise irgendwo festgeschrieben sein.
Hinzu kommen Regelungen zur Freistellung einzelner BRM, Durchführung von Betriebsversammlungen aber auch banale Dinge wie die korrekte Ladung, Beschlussfassung oder turnusmäßige Sitzungstermine.
Und ein neuer wichtiger Punkt kann die Regelung von virtuellen Sitzungen sein, sofern man diese in Erwägung zieht oder für Eventualitäten gewappnet sein möchte. Diese wären ohne GO gar nicht zulässig, da die Regelungen nach §129 BetrVG ausgelaufen sind.
Wir haben zusätzlich z.B. noch mit aufgenommen, dass wir bei Bedarf einen Gewerkschaftssekretär zu den Sitzungen hinzuziehen können, wer uns im Streitfall juristischen Beistand gibt und wer den BR gegenüber der GL vertritt.
Zudem haben wir beschlossen, die GO im Intranet zugänglich zu machen, damit jederzeit für jeden klar ist was wir dürfen und hieraus keine Diskussionen entstehen.
Aber das war ja nicht die Frage - die Frage zum TOP wurde ja bereits beantwortet.
Aber vielleicht hilft die Diskussion über den Inhalt ja trotzdem bei der Erstellung der GO weiter. :-)