Erstellt am 18.01.2009 um 21:17 Uhr von Lotte
Jimma,
als erstes müsst Ihr Euch konstituieren und einen BRV sowie einen Stellvertreter wählen.
Also: Der WV lädt zur Sitzung ein mit den TOP
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Wahl des Versammlungsleiters (Wahlleiter)
3. Wahl des Betriebsratsvorsitzenden
4. Wahl des stellv. Betriebsratsvorsitzenden
5. Übergabe der Wahlakten durch den WV an den BR
Dann lädt der BRV zur nächsten Sitzung (zwei/drei Tage später) mit dem TOP
1. s.o.
2. Grundlagenschulung (am besten Inhouse, weil keiner Bescheid weiß) für alle BRM
(in dem Beschluss nehmt Ihr Termin und Seminaranbieter sowie die Kosten auf)
Diesen Beschluss teilt Ihr dem AG mit und nach der Schulung wisst Ihr sicher mehr...
Sicher wird hier der ein oder andere jetzt schreiben, dass man die Beschlussfähigkeit nicht feststellen muss.
Wir machen es und ich halte es für unschädlich.
Erstellt am 19.01.2009 um 08:05 Uhr von Uschi66
@Jimma
.....Keiner der sich zur Wahl gestellten Personen hat wirklich Ahnung, was zu tun ist ....
Ich hoffe ihr habt euch bei den Vorbereitungen/ derEinleitung der Wahl vorher auch informiert. Also, dass hier das BetrVG/ Wahlordnung beachtet wird/ wurde. Nicht das gleich die erste BR-Wahl angefochten werden könnte oder gar nichtig wäre.
Erstellt am 19.01.2009 um 08:34 Uhr von Lotte
Jimma,
habe völlig überlesen, dass Euer Gremium ja nur aus 3 BRM besteht. Da könnt Ihr natürlich kaum eine Inhouseschulung machen. Beschließt für Euer Gremium ein externes Seminar, wenn möglich gemeinsam.