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Änderungen der EDV-Anlage... Mitspracherecht des BR?

I
imebro
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe BR-Kolleg-/innen,

bei uns im Unternehmen (20 Mitarbeiter) sollen nun - als Ersatz für die Desktop-PCs - Thin Clients angeschafft werden. Somit kann Jeder nur noch über einen Terminalserver arbeiten und hat keinen eigenen PC am Arbeitsplatz, was natürlich Vorteile, aber auch Einschränkungen für die Kolleg-/innen mit sich bringt.

Außerdem verringert diese Anschaffung erheblich den Administrationsaufwand, was natürlich bedeutet, dass die beiden Mitarbeiter im EDV-Bereich u.U. davon betroffen sind... im schlimmsten Fall sogar nahezu überflüssig gemacht werden (jedenfalls zu einem gewissen Teil).

Inwieweit hat der Betriebsrat hier ein Mitspracherecht bei der Einführung solcher Veränderungen im EDV-Bereich, die sich ggf. auf Arbeitsplätze auswirken könnten?

Danke und Gruss, imebro

1.738011

Community-Antworten (11)

W
webun

05.12.2012 um 12:39 Uhr

Hallo imebro,

ein Mitbestimmungsrecht nach §87, 6 BetrVG, habt Ihr hier wohl nicht. Dazu müsste die Umstellung geeignet sein, Verhalten oder Leistung der AN zu kontrollieren. Das ist nach meiner Erfahrung (ich bin EDV-Mitarbeiter und BRM) bei einer Umstellung von Einzelplatz- oder Netzwerk-PCs auf eine Terminalserver-Lösung nicht der Fall.

Sollte Euer AG jetzt auf die Idee kommen, einen EDV-Kollegen zu kündigen, habt Ihr als BR die Möglichkeiten, die ein BR bei jeder Kündigung hat, weiter nichts.

webun

R
rtjum

05.12.2012 um 13:30 Uhr

also das würde ich erst einmal bezweifeln und auf Mitbestimmung nach 87,6 bestehen. Denn schon das ein- und ausloggen am Server kann sicherlich protokolliert werden und damit kann auch eine Leistungs-/Verhaltenskontrolle erfolgen.

I
imebro

05.12.2012 um 13:44 Uhr

Also ich denke ähnlich wie "rtjum"...

Und außerdem ist es ja gerade der Grund, einen weiteren Arbeitsplatz einsparen zu können, wenn der Administrationsaufwand für den Admin weniger wird... da läuten doch alle BR-Alarmglocken... :-)

W
webun

05.12.2012 um 14:08 Uhr

...alles schön und gut,

aber: zu rtjum Ein- und Ausloggen kann an JEDEM Rechner protokolliert werden, also auch jetzt schon -- KEINE Änderung! Also: keine Mitbestimmung.

zu imebro ich verstehe und teile Deine Befürchtungen, aber ein BR kann eine Rationalisierungsmaßnahme des AG nicht nur deshalb ablehnen, weil der dadurch Personal einsparen würde, schon gar nicht über §87,6. Ein AG hat durchaus das Recht, personalsparende Änderungen vorzunehmen.

Wenn es Euch trotzdem gelingt, hier Einfluss zu nehmen, würde mich das freuen.

webun

G
gironimo

05.12.2012 um 16:44 Uhr

In wie fern das neue System Änderungen beeinhaltet, die die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr.6 BetrVG auslösen, muss der BR dadurch feststellen, dass er von seinem Informationsanspruch nach § 80 BetrVG gebrauch macht und ggf. einen Sachverständigen hinzuzieht.

So lange würde ich auch erst einmal von der Mitbestimmung ausgehen (der AG möge es wiederlegen).

Und wenn Ihr befürchtet, dass Kollegen auf der Strecke bleiben: Sofort den AG nach seinen Planungen fragen.

G
Globus

05.12.2012 um 22:12 Uhr

ich verstehe meine Kollegen hier nicht - bzw ihre Denkensweise. Nur wenn ein Gerät 1 zu 1 getauscht wird ist das MBR nicht berührt - ein Austausch einer Anlage (erst Recht in diesem Maße) ist selbstverständlich mitbestimmungspflichtig - kann man im übrigen unter anderem im Düvel nachlesen... Außerdem sehe ich hier nciht nur den 87,1,6 relevant, sondern auch 87,1,1 - naja - um so mehr man in der Hand hat, um so besser....

Die Vorteile einer solchen Umstellung für die Arbeitnehmer erschließt sich mir aber bei der Erklärung hier nicht - im Gegenteil - vermutlich versucht der AG hier dann dass BDSG aufzuweichen, indem er behauptet, dass die Speicherung der zusätzlichen Daten mega wichtig ist für den Betrieb...

Na, versuchen kann er es ja mal... ;-)

S
Snooker

05.12.2012 um 23:50 Uhr

@webun

magst recht damit haben das man jetzt genau so wie vorher das Ein-und Ausloggen protokollieren muss/te. Hier geht aber um ein bissel mehr. Was steckt denn drinim System, welches Betriebssystem wird genutzt, welcher Anbieter, wer Wartet das System, wer hat schreib-und wer hat Leserechte, welche Schnittstellen (und das neue System läuft ohne nicht) sind vorhanden. Denke ich könnte die Liste noch um einiges Erweitern, verweise aber erstmal auf das was vor mir schon genannt wurde.Auch ist es nicht nur relevant was er tun will, sondern auch tun könnte. Ich hatte in der Vergangenheit schon mal erwähnt das wir 1,5 Jahre gebraucht hatten um uns mit dem AG über die Einfügung von SAP geeinigt haben. Letztendlich haben wir fünf vor zwölf alle Vorderungen durch bekommen.

T
Tamie

06.12.2012 um 00:18 Uhr

§2(1) BetrVG wird leider häufig nur oberflächlich gelesen. Zwei Mitarbeiter in der EDV in einem 20 köpfigen Betrieb ist betriebswirtschaftlich kaum nachzuvollziehen.Auch ein Betriebsrat sollte betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten nicht völlig ignorieren.

S
Snooker

06.12.2012 um 01:00 Uhr

@Tamie Mir erschliesst sich im Moment nicht Warum hier § 2 Abs 1 hier so expliziet hier genannt wird. Denke weiter das man schlecht sagen kann ob der Betrieb hier mit 2 EDV Leuten unterbesetzt ist, da man nicht weiß was für ein Betrieb das ist( Ich z.B. habe zwei Chefs, wir haben 2 EDV Mitarbeiterinnen, momentan 25 MA und arbeiten bis rauf in die Skandinavischen Länder--alles ohne BR). Betriebswirtschaftlich könnte man auch sehen das dieses neue Thin Clienst weniger Strom wegen geringerer Wattzahl braucht, und da der Ausstoß durch den Umlüfter nicht so groß ist die Klimaanlagen zurückgeschaubt werden können. Kein Witz, habe ich gerade ergooglet. Betriebswirtschaftlichkeit hin oder her; Der AG will was neues einführen. Gut kann er, aber über den Inhalt und das wie, MUSS er sich mit dem BR einigen.

Hmmm, ein Server, ob da wohl auch die Arbeitszeiten von den Stempeluhren drauf sind, der Zugang zum Werksgelände, oder die erstellten Abrechnungen, oder auch nur Urlaubs und Schichtpläne. Nachtigall ich hör dir trapsen.

L
Lotte

06.12.2012 um 08:03 Uhr

Tamie, spannend wie Du eine Ferndiagnose vornimmst und für die Kündigung von KollegInnen in anderen Betrieben eintrittst. Gehts noch?

imebro, wenn Ihr nur noch über einen Server arbeitet, kann doch auch jeder sehen, woran Ihr wann gearbeitet habt, oder? Also ist die Kontrolle viel einfacher als vorher? Sehe hier durchaus Möglichkeiten der Mitbestimmung. LG Lotte

I
imebro

06.12.2012 um 12:14 Uhr

Hallo und danke für die zahlreichen Antworten...

Die Konstellation ist bei uns jedoch etwas anders. Im Grunde gibt es einen Mitarbeiter, der als Admin arbeitet (allerdings nur mit einer 70%-Stelle). Diesem überstellt ist ein anderer Mitarbeiter, der für die EDV verantwortlich ist und die Entscheidungen trifft. Dieser letztgenannte Mitarbeiter ist der, der diese Thin-Clients einführen möchte!!!

Unser Chef weiß noch garnichts davon!!

Aber bevor dieser vorgesetzte Mitarbeiter, der diese Idee hatte, nun den Vorschlag an den Chef weitergibt, möchte ich schon intervenieren...

Im Grunde helfen mir aber einige Eurer Ansätze schon weiter. Es sei denn, mit dieser Konstellation ändert sich etwas...

Danke und schöne Grüße, imebro

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